Im Online-Casino und bei Sportwetten im Internet hatte ein Mandant von CLLB Rechtsanwälte insgesamt rund 14.500 Euro verloren. Das Landgericht Heidelberg hat aktuell entschieden, dass er das Geld zurückbekommt. Die Beklagten hätten die Online-Glücksspiele, zu denen auch die Sportwetten im Internet zählen, in Deutschland nicht anbieten dürfen, da sie nicht über die nötige Lizenz verfügten. Daher müssen sie den Verlust erstatten, so das LG Heidelberg.

Der Kläger hatte zwischen 2013 und 2019 über deutschsprachige Webseiten der Beklagten an Online-Glücksspielen teilgenommen. Bei den Online-Casinospielen verlor er rund 2.500 Euro und bei Online-Sportwetten knapp 12.000 Euro. Über eine Lizenz für ihr Angebot verfügten die Beklagten nicht, eine Genehmigung für die Veranstaltung von Sportwetten im Internet wurde erst im Oktober 2020 erteilt.

„Unser Mandant wusste nicht, dass Online-Glücksspiele, inklusive Online-Sportwetten, in diesem Zeitraum in Deutschland grundsätzlich verboten waren. Wir haben daher auf Rückzahlung seiner Verluste geklagt“, sagt Rechtsanwalt István Cocron, CLLB Rechtsanwälte.

Die Klage hatte Erfolg. Das LG Heidelberg entschied, dass die Beklagten den Verlust zurückzahlen müssen. Zur Begründung führte es aus, dass Online-Glücksspiele gemäß § 4 Abs. 4 Glücksspielstaatsvertrag verboten waren. Unter Online-Glücksspiele fallen auch Online-Sportwetten, die ohne Vorliegen einer gültigen Lizenz ebenfalls verboten waren. Da die Beklagten mit ihrem Angebot gegen das Verbot aus dem Glücksspielstaatsvertrag verstoßen haben, seien die geschlossenen Spielverträge mit dem Kläger nichtig. Die Beklagten hätten somit keinen rechtlichen Anspruch auf die Einsätze und müssten den Verlust erstatten, so das Gericht.

Dem Rückzahlungsanspruch stehe nicht entgegen, dass der Kläger durch seine Teilnahme an den Online-Glücksspielen ggf. ebenfalls gegen das Verbot verstoßen habe. Es sei nicht ersichtlich, dass ihm das Verbot bekannt war und die Beklagte habe nicht das Gegenteil dargelegt. Verbraucher dürften davon ausgehen, dass Angebote, die sie über „normale“ Suchmaschinen im Internet finden, legal sind. Zudem habe die Beklagte ihre maltesische Lizenz als hinreichendes Instrument zur Gewährung von Spieler- und Verbraucherschutz in den Vordergrund gerückt. Auch das vermittele den Eindruck von Legalität, so das Gericht. Vom Verbraucher verlangt werden, dass er erst die AGB liest, um sich von der Legalität des Angebots zu überzeugen.

Außerdem diene das Verbot aus dem Glücksspielstaatsvertrag dazu, Glücksspiel- und Wettsucht zu verhindern, den Jugend- und Spielerschutz zu gewährleisten und die Ausbreitung von illegalen Glücksspielen zu verhindern. Diese Ziele würden jedoch unterlaufen, wenn die Anbieter der verbotenen Glücksspiele die Einsätze der Spieler behalten dürften. Das wäre nur ein Anreiz, das illegale Geschäft fortzusetzen, machte das LG Heidelberg deutlich.

„Eine Konzession für das Anbieten von Sportwetten hat die Beklagte zwar 2020 erhalten und zum 1. Juli 2021 wurde das Verbot von Online-Glücksspielen gelockert. Das gilt jedoch nicht rückwirkend. Zudem ist nach wie vor zwingend eine in Deutschland gültige Lizenz erforderlich. Daher bestehen gute Chancen, Verluste aus Casinospielen und Sportwetten im Internet zurückzuholen“, so Rechtsanwalt Cocron.

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Über CLLB Rechtsanwälte Cocron, Liebl, Leitz, Braun, Kainz Partnerschaft mbB

CLLB Rechtsanwälte steht für herausragende Expertise auf dem Gebiet des Zivilprozessrechts. Die Ausarbeitung und erfolgreiche Umsetzung einer zielführenden Prozessstrategie ist nicht nur in Großverfahren mit mehreren hundert Geschädigten ein entscheidender Faktor. Auch komplexe Einzelverfahren gerade mit internationalem Bezug können nur durch den Einsatz spezifischer Erfahrung und detaillierter Sach- und Rechtskenntnis optimal geführt werden. Unsere Anwälte verfügen über langjährige Erfahrung vor Gerichten in der gesamten Bundesrepublik. Die Kanzlei CLLB Rechtsanwälte wurde im Jahr 2004 in München gegründet und konnte sich durch zahlreiche Erfolge in aufsehenerregenden Verfahren bereits nach kurzer Zeit etablieren. Beinahe zwangsläufig war deshalb die Erweiterung der Repräsentanz mit Eröffnung eines weiteren Standortes in der Bundeshauptstadt Berlin im Jahr 2007. Neben den vier Gründungspartnern István Cocron, Steffen Liebl, Dr. Henning Leitz und Franz Braun, deren Anfangsbuchstaben für die Marke "CLLB" stehen, sind mit Alexander Kainz 2008 und Thomas Sittner 2017 zwei weitere Partner für den Mandantenerfolg verantwortlich. Mittlerweile vertreten dreizehn Rechtsanwälte von CLLB die rechtlichen Interessen ihrer Mandanten. Sie sind dabei vorwiegend auf Klägerseite tätig und machen für sie Schadensersatzforderungen geltend. Das heißt kurz zusammengefaßt: Wir können Klagen.

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