Der BUND Thüringen begrüßet die am heutigen Dienstag im Kabinettsbeschluss getroffene Entscheidung zur Anwendung der Länderöffnungsklausel des EEG in Thüringen. Um den Ausbau der Erneuerbaren im Freistaat voranzubringen, müssen überall Potentiale genutzt werden – auch in der Landwirtschaft.

Jedoch dürfen dabei die Prioritäten nicht aus den Augen verloren werden. Denn es gilt nach wie vor: Dächer vor Felder. Bevor Photovoltaik auf landwirtschaftlichen Flächen installiert wird, sollten zunächst die Potentiale entlang versiegelter Flächen, Dächer, von Parkplätzen und Konversionsflächen genutzt werden. Aus Sicht des BUND braucht es zudem harte Ausschlusskriterien. Dazu Sebastian König, Landesgeschäftsführer des BUND Thüringen: „Die Nutzung von Photovoltaik auf landwirtschaftlichen Flächen bedarf eines umsichtigen Vorgehens. Denn vor allem benachteiligte Gebiete sind oftmals sehr wertvoll für die Artenvielfalt und den Naturschutz.“

Die Nutzung von Agri-PV bietet unbestritten viele Vorteile. Jedoch ist es fraglich, inwieweit diese bei den in Thüringen überwiegend angebauten Getreide-Kulturen überhaupt ausgeschöpft werden können. Um den Nutzen und die Praxistauglichkeit von Photovoltaik in der Thüringer Landwirtschaft einschätzen zu können, braucht es Vorhaben auf größeren Flächen. „Wir müssen weg von der Erprobung auf kleinen Versuchsflächen, hin zur Anwendung auf großen, zusammenhängenden Flächen und diese intensiv wissenschaftlich begleiten. Nur so können den Landwirt*innen adäquate Angebote gemacht werden“, so König weiter.

Der Vorwurf einiger Verbände, dass Flächen, welche dem Nahrungsmittelanbau dienen, der Agri-Photovoltaik geopfert werden sollen, ist aus Sicht des BUND nur schwer nachvollziehbar. „Solange auf ertragsreichen Standorten Mais angebaut wird, der zur Erzeugung von Biogas verbrannt wird, können wir diesem Argument nicht folgen“, endet König.

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