Am 6. Juli können die Abgeordneten des Bundestages zwischen zwei Konzepten zur gesetzlichen Regulierung der Suizidassistenz wählen. „Die Entscheidung ist überfällig,“ betonen die Präsidentinnen des Zentralkomitees der deutschen Katholiken (ZdK), Dr. Irme Stetter-Karp, und des Deutschen Caritasverbands (DCV), Eva Welskop-Deffaa.

„Seit dem einschlägigen Urteil des Bundesverfassungsgerichts, das die zuvor geltende Regelung aufhob, sind bereits mehr als zwei Jahre vergangen. Eine weitere Verlängerung der Erprobungszeit würde denen in die Karten spielen, die auf eine schleichende Normalisierung der unregulierten Situation setzen“, sagt Welskop-Deffaa. Stetter-Karp würdigt, dass beide Gesetzentwürfe bei aller Unterschiedlichkeit klarmachen: „Wir müssen die Werbung regulieren und klare Kriterien für die Inanspruchnahme der Suizidassistenz festlegen.“

ZdK und DCV unterstützen die Gesetzesinitiative der Gruppe um Lars Castellucci und Ansgar Heveling, ebenso den zugehörigen Antrag zur Stärkung der Suizidprävention. „Der Gesetzentwurf von Castellucci/Heveling schafft jene Klarheit, die es braucht, um zwischen der strafbewehrten Tötung auf Verlangen einerseits und der unterlassenen Hilfeleistung anderseits den Blick auf freiverantwortlich gewählte Inanspruchnahme von Suizidassistenz zu richten. Für die Feststellung der Freiverantwortlichkeit im Sinne des Gesetzes sind praxistaugliche Verfahren beschrieben. Dafür wird nach diesem Gesetzentwurf keine eigene Infrastruktur aufgebaut. Stattdessen werden vorhandene psychologisch-psychiatrische Kompetenzen und allgemeine Sozialberatung klug verbunden,“ so Stetter-Karp. Sie ist überzeugt: „Die im Bundestag anstehende Abstimmung beeinflusst das Leben vieler Menschen in unserem Land ganz unmittelbar. Sie wird aber auch Folgewirkungen für den Umgang mit menschenwürdigem Leben und Sterben für die gesamten Gesellschaft haben.“ Das sieht auch Welskop-Deffaa so: „Das Gesetz kann verhindern, dass einsame Menschen beim Googeln unversehens auf Werbung von Suizidhilfevereinen stoßen. Die anstehende Neuregelung wird zeigen, wie sehr sich alte und kranke Menschen darauf verlassen dürfen, ihr Weiterlebenwollen nicht begründen zu müssen.“

Beide Präsidentinnen sind sicher, dass ein guter Rahmen für Einrichtungen und soziale Dienste gebraucht wird. „Dieser Rahmen soll es auch den Mitarbeitenden leichter machen, Menschen nahe zu bleiben, gerade wenn deren Lebensmüdigkeit so groß geworden ist, dass Sichtachsen auf das Leben kaum offengehalten werden können.“

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