Die Bundesnetzagentur und das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) haben heute eine Monitoringstelle zur Erfassung von doppelten Glasfaserausbauvorhaben eingerichtet. Damit wird eine zentrale Maßnahme der Gigabitstrategie der Bundesregierung umgesetzt.

Stefan Schnorr, Staatssekretär BMDV: „Der Glasfaserausbau hat eine herausragende Bedeutung für Deutschland. Er erfolgt ganz überwiegend privatwirtschaftlich, auf Grundlage unternehmerischer Entscheidungen und im Wettbewerb der Unternehmen. Wichtig dabei ist, dass der Ausbau fair und wettbewerbskonform erfolgt. Um das sicherzustellen, führen wir – wie in der Gigabitstrategie der Bundesregierung angekündigt – gemeinsam mit der Bundesnetzagentur eine umfassende Bestandsaufnahme durch. Dabei wird die neu geschaffene Monitoringstelle eine zentrale Rolle einnehmen.“

Klaus Müller, Präsident der Bundesnetzagentur: „Wir erleben derzeit einen dynamischen Wettbewerb beim Ausbau von Glasfasernetzen. Landauf, landab konkurrieren Unternehmen um die Versorgung der Kunden. Das ist zunächst eine sehr gute Nachricht. Im Sinne der Verbrauchinnen und Verbraucher sorgt die Bundesnetzagentur für einen chancengleichen Wettbewerb. Dies gilt auch und gerade beim Thema Doppelausbau. Mit der Monitoringstelle erfassen und bündeln wir Fälle aus der Praxis und schaffen eine solide Basis zur Prüfung, ob von einzelnen Unternehmen gegebenenfalls wettbewerbsbehindernde, missbräuchliche oder unlautere Methoden zum Einsatz kommen.“

Monitoring der Planungs- und Ausbauprozesse vor Ort

Vor dem Hintergrund des derzeit dynamischen Glasfaserausbaus konkurrieren Unternehmen zunehmend um die Versorgung derselben Gebiete. Dieser Wettbewerb sorgt für eine Beschleunigung des Ausbaus. Er kann jedoch auch dazu führen, dass einzelne Unternehmen ihre Ausbauplanungen anpassen, wenn ein Konkurrent einen Ausbau in demselben Gebiet anstrebt. Dabei stellt sich die Frage, inwieweit im derzeit stattfindenden Ausbauwettbewerb Praktiken zur Anwendung kommen, die möglicherweise wettbewerbswidrig sind, weil sie etwa darauf abzielen, Konkurrenten abzuschrecken und so Investitionen in den Glasfaserausbau beeinträchtigen könnten.

Fundierte Bewertung des Wettbewerbsgeschehens angestrebt

Ziel des Monitorings ist es, möglichst präzise Einblicke in die Planungs- und Ausbauprozesse vor Ort zu erhalten. Auf dieser Grundlage wird in einem nächsten Schritt eine fundierte Bewertung des Wettbewerbsgeschehens, einschließlich etwaiger Beeinträchtigungen, angestrebt. Die Anforderungen an die Begründung staatlicher Eingriffe in den marktwirtschaftlich organisierten Glasfaserausbau sind aus gutem Grund hoch. Deshalb ist das nun angestoßene Monitoring entscheidend, um zügig eine versachlichte Diskussion über mögliche Schlussfolgerungen führen zu können.

Online-Erhebung

Die Monitoringstelle richtet sich insbesondere an zwei Akteursgruppen: zum einen an ausbauende Telekommunikationsunternehmen, zum anderen an kommunale Gebietskörperschaften und ihre Behörden beziehungsweise Entscheidungsträger. Darüber hinaus können sich auch Akteure melden, die in einem anderen Zusammenhang mit dem Thema Berührung haben. Dafür steht unter www.bundesnetzagentur.de/doppelausbau-monitoring ein strukturierter Erhebungsbogen zur Verfügung.

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
Tulpenfeld 4
53113 Bonn
Telefon: +49 (228) 14-0
Telefax: +49 (228) 14-8872
http://www.bundesnetzagentur.de

Ansprechpartner:
Fiete Wulff
Leiter Presse und Öffentlichkeitsarbeit
Telefon: +49 (228) 14-9921
E-Mail: pressestelle@bnetza.de
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel