Nach Ankündigung der Mindestlohnkommission am Montag, den Mindestlohn um magere 41 Cent pro Stunde zu erhöhen, ist eine heftige Debatte darüber entbrannt, ob dieser Schritt überhaupt EU-rechtskonform ist. Glaubt man den Vertretern von Die Linke müsste der Mindestlohn auf mindestens 13,50 Euro steigen.
Tatsächlich schreibt die EU-Mindestlohnrichtlinie den Mitgliedsstaaten vor, die Mindestlöhne bei 60 Prozent des Bruttomedianlohns oder bei 50 Prozent des Bruttodurchschnittslohns festlegen. Das wären laut Berechnungen der gewerkschaftsnahen Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts (WSI) je nach Rechnungsmethode zwischen 13,16 Euro und 13,53 Euro.
Bricht die dürftig ausgefallene Erhöhung also EU-Recht? Müsste der Mindestlohn erhöht werden?
Ganz so einfach ist es nicht. Zum einen hat Deutschland bis zur schlussendlichen Umsetzung der EU-Richtlinie noch bis November 2024 Zeit. Zudem lassen sich die EU-Verträge sowie bestätigende EuGH-Urteile so interpretieren, dass die EU bei der Festlegung von Mindestlöhnen höchstens begrenzt Vorschriften machen kann.
Daher bleibt auch die Frage, ob die Mindestlohnrichtlinie zu weit geht und unter Umständen europarechtlich anfechtbar ist, bislang offen.
Zum anderen verweist das Arbeitsministerium gegenüber EURACTIV richtigerweise darauf, dass die Formulierung der Richtlinie einen “weiten Auswahlspielraum” zulässt. Median- und Durchschnittslohn “können” als Referenzwerte hinzugezogen werden, so der Wortlaut der Richtlinie.
Mit anderen Worten: Vieles kann, nichts muss.
Heil hat zudem die Mindestlohnrichtlinie während der deutschen EU-Ratspräsidentschaft allerdings maßgeblich mitverhandelt und sprach nach der Verabschiedung von “neuen Standards für ein soziales Europa.”
“Wer arbeitet, muss vernünftig davon leben können – das gilt in Stockholm und Lissabon genauso wie in Berlin und Bukarest”, so Heil.
Wer sich ehrgeizige, europäisch-einheitliche Standards für Arbeitnehmerrechte so auf die Fahne schreibt, wie Heil es hier und die SPD es in ihrem Programm tut, sollte mit gutem Beispiel vorangehen und sich auch höheren EU-Standards anpassen – nicht nur denen, die einem genehm sind. Das gilt natürlich insbesondere, wenn man sie selbst ausgehandelt hat.
Europa stärken, heißt hier europäische Entscheidungen unzweideutig umzusetzen, statt sich durchzumogeln.
Zwar liegt die Entscheidung über die Mindestlohnhöhe normalerweise bei der Mindestlohnkommission. Aber der rechtliche Rahmen der Kommissionsentscheidung wird von der Regierung festgelegt. Und der lässt momentan zu viel Spielraum hinsichtlich der Vorgaben der Mindestlohnrichtlinie zu.
Nach der EU-Mindestlohnrichtlinie ausdrücklich verpflichtende Elemente müssen nach dem geltenden deutschen Mindestlohngesetz nicht zwingend mitgedacht werden. Dies sind zum Beispiel die Einbeziehung der Kaufkraft, das allgemeine Lohnniveau und dessen Verteilung sowie das Produktivitätsniveau.
„Wenn man die Pressekonferenz und die schriftliche Begründung der Kommission zugrunde legt, stützt sich die Empfehlung ausschließlich auf den Tarifindex”, sagt Malte Lübker, Referatsleiter für Tarif- und Einkommensanalysen des WSI.
“Um Rechtssicherheit zu schaffen, muss deshalb das Mindestlohngesetz angepasst werden, um mindestens die nach der Richtlinie verbindlichen Kriterien zu berücksichtigen“, forderte Lübker im Gespräch mit EURACTIV.
Heil hat es in der Hand. Dass das europäische Image einer SPD-geführten Regierung nach zahlreichen europapolitischen Eskapaden deutlich lädierter ist als das der konservativen Angela Merkel, müsste alle Beteiligten an der Ehre packen.
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