Bei den Beratungen im Bundeskabinett zum Bundeshaushalt 2024 sollen die Mittel in der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ um 293 Mio. Euro gekürzt werden. „Es ist geradezu grotesk, dass gerade von dieser Bundesregierung mit der Kürzung der Mittel in der regulären GAK und den nicht mehr zur Verfügung gestellten Sonderrahmenplänen ‚Förderung der ländlichen Entwicklung‘ und ‚Ökolandbau und biologische Vielfalt‘ nicht nur die ländliche Entwicklung, sondern auch die Stärkung des Ökolandbaus und die Verbesserung der biologischen Vielfalt abgeschrieben wird. Einen wirklichen Verhandlungserfolg innerhalb der Bundesregierung und eine Unterstützung in der Politik für die Ländlichen Räume können wir so nicht erkennen“, so Bauernpräsident Rukwied.
Im laufenden Jahr 2023 stellte der Bund für die GAK 1,13 Mrd. Euro Bundesmittel zur Verfügung. Hinzu kommt die Kofinanzierung der Länder und eine enorme Hebelwirkung, denn 1 Euro Förderung bewirkt bis zu 7 Euro an privaten Investitionen. Die GAK ist Kernbestandteil des gesamtdeutschen Fördersystems für strukturschwache Regionen in Deutschland.
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