Eine Vertragsbestimmung, wonach "Mobile Briefmarken" mit Ablauf einer 14-tägigen Frist nach Kaufdatum ihre Gültigkeit verlieren, benachteiligt Verbraucher unangemessen und ist unwirksam. Dies hat laut ARAG Experten das Oberlandesgericht Köln klargestellt und die Entscheidung der Vorinstanz bestätigt. Das Landgericht Köln sei zutreffend zu dem Ergebnis gelangt, dass die in Rede stehenden Regelungen als Allgemeine Geschäftsbedingungen unwirksam seien (Az.: 3 U 148/22).
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