Das Bundesverfassungsgericht hat gestern dem Bundestag untersagt, das Gebäudeenergiegesetz (GEG) in dieser Sitzungswoche zu verabschieden. Da es sich um die letzte Sitzungswoche des Bundestages vor der Sommerpause handelt, ist unklar, wann das Parlament über das GEG entscheidet.

Alexander Blažek, Vorstandsvorsitzender des Grundeigentümerverbandes Haus & Grund Schleswig-Holstein, kommentierte diese Entscheidung folgendermaßen:

„Das höchste deutsche Gericht hat das Chaos um das GEG vorerst beendet. Diese Gelegenheit sollte die schwarz-grüne Koalition in Schleswig-Holstein nutzen, das hiesige Energiewende- und Klimaschutzgesetz (EWKG) im Sommerloch verschwinden zu lassen. Sonst würde sich das Chaos auch im echten Norden fortsetzen.

Die Eigentümer von Wohnimmobilien sind aktuell durch das Hin und Her beim GEG im höchsten Maße verunsichert. Das stellen wir in unseren Beratungen fest. Vor diesem Hintergrund macht es überhaupt keinen Sinn, wenn nach dem zu erwartenden Inkrafttreten des GEG auf Bundesebene spätestens nach der Sommerpause weiterhin eine „Lex Schleswig-Holstein“ gelten würde. Das GEG und das EWKG schreiben den Einsatz erneuerbarer Energien beim Heizungstausch vor, nur nicht identisch. Des Weiteren regelt das EWGK die kommunale Wärmeplanung; gleiches wird auf Bundesebene durch ein Wärmeplanungsgesetz erfolgen; ebenso wenig identisch. Das macht überhaupt keinen Sinn.

Da staunt der Laie und der Fachmann wundert sich, heißt es so schön. Für die betroffenen Immobilieneigentümer ist es allerdings nicht vergnügungssteuerpflichtig herauszufinden, welches Gesetz nun gilt. Hier kann und muss die schwarz-grüne Koalition dringend Abhilfe schaffen.

Abschließend dürfte auch die Förderkulisse des Landes und des Bundes auseinanderklaffen. Ob und wie viel Fördermittel es beim Heizungstausch dann aus welchem Topf gibt, wird eine Wissenschaft für sich werden.“

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