Durch die EED gelten ab 2024 für Mitgliedstaaten eine erhöhte, jährliche Einsparverpflichtung von etwa 1,5 %. Alle Mitgliedstaaten und damit auch Deutschland seien hiermit verpflichtet, über EU-Standards hinausgehende, strategische Energieeinsparinstrumente, etwa Förderprogramme oder auch Ordnungsrecht, aufzustellen und der Kommission über einen jährlichen Energie- und Klimaplan (NECP) mitzuteilen. Zusätzliche Maßnahmen seien unerlässlich, um die jährliche EU-Einsparquote zu erfüllen. Mit der Vorlage des NECP für dieses Jahr sei Deutschland dem Vernehmen nach noch säumig.
Mit dem Entwurf des Energieeffizienzgesetzes sei jedoch bereits absehbar, dass die Bundesregierung erneut verfehlt, ausreichende nationale Maßnahmen aufzustellen, die die gesetzte jährliche EU-Einsparverpflichtung von jedem Mitgliedstaat in Ergänzung zu unmittelbaren EU-Regelungen fordert. Zudem seien auch Anforderungen aus der EED gar nicht erst aufgegriffen worden: Die jährliche Sanierungsrate von 3 % für öffentliche Gebäude und die Einhaltung des „Efficiency First“-Grundsatzes fehlten im Effizienzgesetz gänzlich.
„Das EU-Recht fordert mehr Ambition. Mit dem Entwurf unterschreitet die Bundesregierung deutlich die EU-Vorgaben und riskiert ein Vertragsverletzungsverfahren – von den Versäumnissen für Klimaschutz, Versorgungssicherheit und eine bezahlbare Energieversorgung ganz zu schweigen“, so Christian Noll.
Welche Anforderungen die EED genau an die Mitgliedsstaaten stellt und wie viel davon Deutschland mit dem geplanten Energieeffizienzgesetz erfüllt, hat die DENEFF in einem One-Pager analysiert.
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