Das Verwaltungsgericht Berlin hat im Fall der bedrohten Zauneidechsen auf dem Landschaftsfriedhof Gatow einem Eilantrag des NABU Berlin stattgegeben. Damit ist der sofortige Vollzug einer Ausnahmegenehmigung der Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt vom Tisch, welche die Tötung der streng geschützten Zauneidechsen erlaubte. Die im März erlassene Anordnung hätte es dem Grünflächenamt Spandau ermöglicht, umgehend mit Erdarbeiten zur Erweiterung der Friedhofsfläche zu beginnen und dabei die zu dieser Zeit im Boden überwinternden Zauneidechsen zu töten. Das Absammeln der Zauneidechsen begann trotz Rechtsstreits, sodass bis Mitte Juni bereits 45 Zauneidechsen erfolgreich in ein naheliegendes Ersatzhabitat umgesiedelt werden konnten. Weil der Fang in der Hauptaktivitätszeit der Tiere weiterläuft, ist mit einer endgültigen Zahl von rund 100 Tieren zu rechnen.

„Wir feiern diesen Zwischenerfolg in der Causa Gatow“, sagt Dr. Melanie von Orlow, Geschäftsführerin des NABU Berlin. „Auch wenn auf fachlicher Ebene noch kein endgültiges Urteil gesprochen ist, konnten wir bereits einen Großteil der Zauneidechsen vor dem Tode bewahren da unser juristischer Widerstand ausreichend Zeit für die Rettung verschafft hat.“

Bereits seit Herbst 2021 waren der Obersten Naturschutzbehörde die drohenden Engpässe bei muslimischen Grabstätten in Gatow bekannt. Trotzdem wurden der Senat und der Bezirk Spandau im Jahr 2022 nicht tätig. Im März 2023 wurde dann plötzlich die Ausnahmegenehmigung erwirkt, die das Töten der überwinternden Zauneidechsen ermöglicht hätte. „Bis heute ist für uns die Dringlichkeit, mit der die Senatsverwaltung die Ausnahmegenehmigung begründet hat, nicht nachvollziehbar“, so von Orlow. „Die verstrichene Zeit hat doch gezeigt: Diese brennende Notlage gab es nicht. Inzwischen wurden 500 neue muslimische Grabflächen auf dem Emmaus-Friedhof eröffnet, weitere sind für den Wedding geplant. Dass unsere Oberste Naturschutzbehörde wegen eigener Untätigkeit in Gatow geltendes Recht aushebeln wollte und weiterhin will, ist ein Skandal. Unsere Klage gegen die ursprüngliche Ausnahmegenehmigung bleibt weiter bestehen und wir sind zuversichtlich, auch in der Hauptsache gegen die grundsätzliche Erteilung dieser Ausnahmegenehmigung zu gewinnen.“

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