Tagtäglich hat seit dem 26. März 2020 das Robert Koch-Institut (RKI) um die Mittagszeit den Tagesreport mit den wichtigsten Zahlen aus dem DIVI-Intensivregister veröffentlicht. Diese PDF-Datei fasste Zahlen zu neu aufgenommenen Patienten, belegten Betten durch COVID-19-Patienten sowie freien Bettenkapazitäten auf den Intensivstationen in Deutschland zusammen. Referenziert wurde er in allen Medien und weiteren Lageberichten. Mit derzeit 85 COVID-19-Patienten auf deutschen Intensivstationen erfordert die Situation nun keine tägliche Berichterstattung mehr. So stellt das RKI am Donnerstag – nach 1.203 Tagen – den Tagesreport ein.

„Die Einstellung des Tagesreports heißt aber nicht, dass das DIVI-Intensivregister eingestellt wird“, betont Prof. Christian Karagiannidis (rechtes Portrait), neben Prof. Steffen Weber-Carstens (linkes Portrait) medizinisch-wissenschaftlicher Leiter des DIVI-Intensivregisters. Die Informationen sind weiterhin auf der Website des Registers unter www.intensivregister.de zu finden. Auch veröffentlicht das RKI die Zahlen über die zentrale Plattform Github.

DIVI-Intensivregister wird elementarer Baustein in der Ressourcenallokation schwerkranker Patienten bleiben

Weiterhin stehen die Intensivstationen in ganz Deutschland per Verordnung in der Pflicht, ihre betreibbaren Intensivbetten bis 12 Uhr täglich zu melden. „Das DIVI-Intensivregister hat uns in der Pandemie erstmals einen Überblick über die Versorgungssituation in der Intensivmedizin in ganz Deutschland verschafft", erklärt Karagiannidis. „Davon profitieren wir auch noch heute.“

Register für Patientensteuerung in Zukunft essenziell

In Zukunft wird das Register sogar noch wichtiger werden. Im Rahmen des demografischen Wandels und der zunehmenden Personalkrise in den Krankenhäusern rechnet die DIVI in den kommenden Jahren nochmals mit einer Reduktion der Kapazitäten um 20 bis 30 Prozent. „Im internationalen Vergleich ist dies zwar immer noch gut, allerdings erfordert es eine optimale Patientensteuerung. Und dafür ist das Intensivregister absolut essenziell“, sagt Prof. Steffen Weber-Carstens.
„Die nächsten wichtigen Schritte sind jetzt eine Automatisierung der Datenausleitung! Daran wird bereits gearbeitet und wir freuen uns darauf, dies technisch gemeinsam mit den meldenden Krankenhäusern in ihre bestehenden Systeme zu implementieren.“

So geht der Dank der DIVI an die täglich Meldenden auf den Intensivstationen: „Die disziplinierte Meldung und genaue Erfassung der Daten ist die Grundlage aller vergangenen und zukünftigen Maßnahmen!“

Über den Deutsche Interdisziplinäre Vereinigung für Intensiv- und Notfallmedizin (DIVI) e.V.

Die 1977 gegründete Deutsche Interdisziplinäre Vereinigung für Intensiv- und Notfallmedizin (DIVI) ist ein weltweit einzigartiger Zusammenschluss von mehr als 3.900 persönlichen Mitgliedern und 19 Fachgesellschaften aus Anästhesiologie, Chirurgie, Innerer Medizin, Kinder- und Jugendmedizin sowie Neurologie und Neurochirurgie. Ihre fächer- und berufsübergreifende Zusammenarbeit und ihr Wissensaustausch machen im Alltag den Erfolg der Intensiv- und Notfallmedizin aus.

Die Deutsche Interdisziplinäre Vereinigung für Intensiv- und Notfallmedizin verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne der Gemeinnützigkeitsverordnung vom 24.12.1953 und ist damit ein nicht-wirtschaftlicher Verein gemäß § 21 ff BGB.

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

Deutsche Interdisziplinäre Vereinigung für Intensiv- und Notfallmedizin (DIVI) e.V.
Gebäude 91
66421 Homburg Saar
Telefon: +49 (30) 40005607
Telefax: +49 (30) 40005637
http://www.divi.de

Ansprechpartner:
Nina Meckel
Pressesprecherin der DIVI
Telefon: +49 (89) 2306960-21
E-Mail: presse@divi.de
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel