In bunten Prospekten oder in Zeitungsanzeigen werben immer wieder Gold-Ankäufer mit einer unkomplizierten Abwicklung, Barzahlung und vor allem einem guten Goldpreis. „Machen Sie Ihr Altgold zu Geld – wir zahlen Tageshöchstpreise“ heißt es dort etwa. Gerade in Zeiten von hoher Inflation und gestiegener Kosten und Preise scheint für den ein oder anderen Verbraucher der Verkauf seines Goldes der einzige Weg zu sein, sich schnell Geld zu beschaffen. Doch nicht immer wird der Preis gezahlt, den sich der Kunde aufgrund der Werbung vorgestellt hat. Und zudem ist das gute Stück mit dem Verkauf unwiederbringlich verloren.
Uraltes Prinzip „Geld gegen Pfand“
„Um sich kurzfristig finanziell Luft zu verschaffen, gibt es eine vielen nach wie vor nicht bekannte Alternative: den Pfandkredit“, sagt Wolfgang Schedl, Geschäftsführer des Zentralverbandes des Deutschen Pfandkreditgewerbes (ZdP). Denn wer einen finanziellen Engpass hat, kann im Pfandleihhaus persönliche Besitztümer schnell und unkompliziert zu Geld machen, ohne sie sofort verkaufen zu müssen. „Das Ganze funktioniert nach dem uralten Prinzip Geld gegen Pfand“, erläutert Schedl. Das gilt gerade auch für Edelmetalle und Schmuck, einer der beliebtesten Wertgegenstände, die verpfändet werden.
Während das gute Stück bei einem Verkauf sofort und unwiederbringlich verloren ist, hat der Kunde bei einer Beleihung nach der Pfandleiherverordnung vier Monate Zeit, sein Pfand wieder auszulösen. Dies ist im Übrigen nur ein Recht des Kunden und keine Pflicht, so dass es die freie Entscheidung des Kunden ist, ob er sein Pfand wieder auslöst oder nicht. Unterlässt der Kunde die Auslösung, weil er dies nicht kann oder nicht will, so hat er persönlich nichts zu befürchten, auch keine weiteren Kosten. Denn der Pfandkredit weist eine Besonderheit auf. Während bei sonstigen Krediten neben der Sicherheit auch der Kunde persönlich für die Rückzahlung des Darlehens sowie der Zinsen und Kosten haftet, ist diese persönliche Haftung beim Pfandkredit ausgeschlossen. Es haftet dem Pfandleiher somit ausschließlich das Pfand. Damit ist auch kein bürokratischer und zeitaufwändiger Nachweis über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse des Pfandkunden notwendig, so dass der benötigte Geldbetrag in der Regel nicht nur innerhalb weniger Minuten, sondern grundsätzlich von jedermann zu erhalten ist. Und entschließt sich der Kunde während der Beleihung sein Pfand nicht mehr auszulösen oder kann er dies nicht, so verbleibt ihm der erhaltene Geldbetrag endgültig. Damit kann der Kunde bei einem Pfandkredit auch später noch das gleiche Ergebnis erzielen wie bei einem sofortigen Verkauf.
Die Beleihung hat gegenüber einem Verkauf und dem damit verbundenen sofortigen Verlust des Eigentums noch einen weiteren Vorteil.
Steigt der Goldpreis und damit der Wert des Pfandes nach der Beleihung an, so kann der Kunde sein Pfand wieder auslösen und sich damit diesen Wertanstieg sichern. Bei einem sofortigen Verkauf wäre dieser Wertzuwachs für den Kunden dagegen verloren.
Und was viele nicht wissen. Kann oder will der Kunde sein Pfand nicht mehr auslösen, dann ist der Pfandleiher gesetzlich verpflichtet, dieses durch einen Gerichtsvollzieher oder öffentlich bestellten und vereidigten Versteigerer öffentlich versteigern zu lassen. Entsteht bei der Verwertung des Pfandes ein Mehrerlös, z.B. weil der Goldpreis seit der Beleihung gestiegen ist und der Erlös die Ansprüche des Pfandleihers übersteigt, dann steht dieser Mehrerlös dem Kunden zu und er kann von diesem binnen einer Frist von 3 Jahren beim Pfandleiher abgeholt werden. Damit kann der Kunde selbst bei einer Verwertung des Pfandes von einem gestiegenen Goldpreis partizipieren.
Und noch ein weiteres sollte man bedenken.
Während bei einem Verkauf der Käufer naturgemäß ein Interesse daran hat einen möglichst geringen Kaufpreis zahlen zu müssen, hat der Pfandleiher bei einer Beleihung grundsätzlich ein Interesse daran, dem Kunden ein möglichst hohes Darlehensangebot zu unterbreiten, denn je höher das ausbezahlte Darlehen, desto höher auch die Vergütung des Pfandleihers. Auch unter diesem Gesichtspunkt kann sich daher für den Kunden ein Vergleich zwischen einem sofortigem Verkauf und einem Pfandkredit lohnen.
Aber auch dann, wenn man sich sofort von seinem Gold oder Schmuck trennen möchte, kann man sich beim Pfandleiher erkundigen. Denn selbstverständlich wird der Pfandleiher auch diesem Wunsch des Kunden in der Regel nachkommen und ihm ein Angebot zum Ankauf unterbreiten.
Gesetzliche Regelung des Pfandkredits
Der Ablauf eines Pfandkredits ist bereits seit 1961 in der Pfandleiherverordnung geregelt. Damit unterliegt er klaren und transparenten gesetzlichen Regelungen. Selbst die Zinsen und bei Darlehen bis 300,- € auch die Gebühren sind darin beschrieben.
Informationen, wie genau die Pfandleihe funktioniert und wo sich das nächstgelegene Pfandhaus befindet, finden Interessierte auf der Website des ZdP unter www.pfandkredit.org.
1950 gegründet, ist der Zentralverband des Deutschen Pfandkreditgewerbes (ZdP) der Dachverband der privaten Pfandkreditbetriebe in Deutschland. Er vertritt die Interessen der privaten deutschen Pfandkreditbetriebe. Von den 150 Pfandkreditunternehmen sind rund 80 Prozent im ZdP organisiert. Zum Verband gehören außerdem zwei kommunale Pfandhäuser.
Das Pfandkreditgewerbe ist heute eine moderne und wichtige Säule des Kreditwesens. Weit ab von allen Bankenkrisen vergeben die Leihhäuser an ihre Kunden schnell und unbürokratisch Kredite. Die deutschen Pfandkreditunternehmen unterliegen strengen staatlichen Vorschriften. Seit 1961 regelt eine bundeseinheitliche Verordnung, die Pfandleiherverordnung, alle wesentlichen Einzelheiten des Pfandkredits.
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