Erstmals verbindliche Energieeinsparziele – aber keine langfristige Planungssicherheit
Das Gesetz gebe erstmals verbindliche Energieeinsparziele für Deutschland bis 2030 vor. Allerdings fordert der Verband die Bundesregierung auf, sich in ihrem Klimaschutzplan und mit Blick auf künftige Novellen für eine verbindliche Fortschreibung der Primär- und Endenergieziele des Energieeffizienzgesetzes bis 2045 auszusprechen. Die Primärenergieziele für die Zeit nach 2030 wurden kurzfristig durch den zuständigen Bundestagsausschuss aus dem Gesetzentwurf gestrichen. „Mit Energieeinsparzielen bis 2030 fährt die Ampel effizienzpolitisch nur auf Sicht. Echte Planungssicherheit für die nötigen, langfristigen Investitionen sieht aber anders aus“, resümiert Noll. Dann könne es gelingen, das Deutschland tatsächlich Energieeffizienzweltmeister werde. Bisher liegt die Bundesrepublik allein im Europäischen Vergleich hinter Irland, Estland, Rumänien, Frankreich, Griechenland, Lettland, Dänemark und, Slowenien – bei den Effizienzfortschritten der letzten Jahre sogar in der Schlussgruppe. Für den Wirtschaftsstandort sei diese Entwicklung angesichts hoher Energiepreise zunehmend kritisch.
Gesetz stärkt Energiemanagement und Abwärmenutzung in Unternehmen und Rechenzentren
Positiv hervorzuheben seien die ambitionierteren Schwellen für Energie- und Umweltmanagementsysteme, die gegenüber dem Regierungsentwurf von 15 auf 7,5 GWh p.a. gesenkt würden. Zusätzlich müssten künftig dabei auch Abwärmequellen und Möglichkeiten der Abwärmerückgewinnung und -nutzung sowie eine Wirtschaftlichkeitsbewertung (VALERI) über umsetzbare Maßnahmen erfasst werden. Das Energieeffizienzgesetz stellt zudem erstmals Effizienz- und Abwärmeanforderungen an Rechenzentren als eine rasant wachsende und zunehmend energiehungrige Branche.
Energiewendeprofis warten auf Entfesselung des Energiedienstleistungsmarktes
Der DENEFF EDL_HUB, in dem sich die führende Unternehmen der Energiedienstleistungsbranche zusammengeschlossen haben, kritisiert, dass das Effizienzgesetz statt eines echten Gleichstellungsgebots für Energiedienstleistungen nur „weiße Salbe“ vorsehe. Bei Förderprogrammen und Ordnungsrecht fänden sich an vielen Stellen Schlechterstellungen, die marktliche Lösungen zur Umsetzung und Finanzierung von Energiewendemaßnahmen behinderten. „Die Barrieren sind der Politik hinreichend bekannt. Wir sind von den Ampelparteien sehr enttäuscht. Schließlich stand die Beseitigung von Marktbarrieren weit oben auf ihrer Agenda“, sagt Rüdiger Lohse, Geschäftsführer des EDL_HUB. Der Verband setze nun auf die angekündigte Novellierung des Energiedienstleistungsgesetzes, um eine echte Gleichstellung marktlicher Energiewendelösungen zu erreichen.
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