Das Euro-Bargeld und seine Qualifikation von Banknoten als gesetzlichen Zahlungsmittel findet ihre rechtliche Verankerung in den Rechtsgrundlagen des Europa-Rechts, ergänzt um die Rechtsgrundlage der Deutschen Bundesbank im Bundesbankgesetz zur Notenausgabe, die die Euro-Banknoten als einziges unbeschränktes gesetzliches Zahlungsmittel definiert. Die EZB ist nicht befugt, diese Rechtsgrundlagen zu ändern.
„In Übereinstimmung mit den Positionen der Bundesvereinigung Deutscher Geld- und Wertdienste BDGW misst die Bundesregierung der generellen Verfügarbeit und Nutzbarkeit Bargeld große Bedeutung bei und bekennt sich zum Fortbestand des Bargeldes als gesetzliches Zahlungsmittel“, so Michael Mewes, Vorstandsvorsitzender der BDGW.
„Dieses Bekenntnis der Bundesregierung zum Bargeld bedarf aber weitergehender Anstrengungen und Maßnahmen, insbesondere konkreter Regelungen für den Erhalt einer flächendeckenden bundesweiten ausreichenden und geeigneten Bargeldinfrastruktur einschließlich der dauerhaften Verfügbarkeit von Wechselgeld im und für den Einzelhandel“, so Michael Mewes weiter.
Nach Kenntnis der Bundesregierung gibt es bei der Europäischen Zentralbank (EZB) keinerlei Pläne, „das Bargeld abzuschaffen“. Die EZB hat wiederholt betont, dass ein digitaler Euro das Bargeld ergänzen und nicht ersetzen soll.
Der BDGW gehören zurzeit 26 ordentliche Mitgliedsunternehmen, mit insgesamt 76 Niederlassungen, und 25 außerordentliche Mitgliedsunternehmen an. Insgesamt verfügt die Branche über rund 2.500 gepanzerte Spezialgeldtransportfahrzeuge und beschäftigt ca. 10.000 Mitarbeiter. Davon sind 2/3 im Geld- und Werttransport und 1/3 in der Geldbearbeitung tätig. Der Umsatz der Branche lag im Jahr 2022 bei rund 630 Mio. Euro.
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