Digitalcourage ist der Auffassung, dass die Speicherpflicht für Fingerabdrücke bei Personalausweisen nicht vereinbar mit europäischen Grundrechten ist und hat deshalb dagegen Klage eingereicht. Diese Klage liegt vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg.

Am kommenden Donnerstag, 29.6.2023 wird das Gericht die Schlussanträge der Generalanwältin veröffentlichen.

Die Klage mit dem Aktenzeichen C-61/22 wird vor der Großen Kammer des EuGH verhandelt, die nur für besonders bedeutsame und komplexe Fragen zusammenkommt. Das Urteil in diesem Fall wird alle Bürger.innen der EU betreffen. Ein Termin für die Urteilsverkündung wurde bislang noch nicht bekannt gegeben.

Hintergrund
Seit August 2021 gilt in Deutschland: Wer einen neuen Personalausweis beantragt, muss verpflichtend die Fingerabdrücke beider Zeigefinger scannen und speichern lassen. Das Gesetz, das dies Speicherpflicht in Deutschland regelt, ist die Umsetzung einer EU-Verordnung. Gegen diese Verordnung klagt Digitalcourage vor dem EuGH.

Unser Kläger Detlev Sieber, Geschäftsführer von Digitalcourage, hat im November 2021 einen Personalausweise ohne gespeicherte Fingerabdrücke beantragt. Das Verwaltungsgericht Wiesbaden, an das der Fall daraufhin übergeben wurde, ist unserer Argumentation gefolgt und hat uns mit unserer Klage direkt an den Europäischen Gerichtshof verwiesen. Dort wird nun entschieden, ob die Speicherpflicht – mit Wirkung für alle EU-Staaten – gekippt wird.

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