Ab kommenden Sonntag – nach Veröffentlichung der Allgemeinverfügung am Samstag – ist somit die Entnahme von Wasser aus Bächen, Flüssen und Seen im Vogelsbergkreis verboten. Darunter fallen beispielsweise die Entnahme von Wasser aus Oberflächengewässern von Privatpersonen zur Gartenbewässerung oder etwa die Bewässerung von Wiesen und Feldern. Gemäß Wassergesetz und Allgemeinverfügung stellen Zuwiderhandlungen Ordnungswidrigkeiten dar und können mit Bußgeldern von bis zu 100.000 Euro geahndet werden, teilt die Untere Wasserbehörde mit, die ebenso für die Aufhebung des Verbots zu einem späteren Zeitpunkt zuständig ist.
„Die Niederschläge können das offensichtliche Defizit etwa in den Quellgebieten im Vogelsbergkreis nicht ausgleichen – und aktuell ist für die kommenden Monate nicht von einer grundsätzlichen Besserung auszugehen“, sagt Dr. Mischak. Auch in den Vorjahren sind frühzeitig Entnahmeverbote ausgesprochen worden, die Entwicklungen in Bezug auf Trockenheit und Wasserknappheit sind offensichtlich. Einerseits zeigen Trockenheit und Dürre sowie andererseits Starkregenereignisse, dass Maßnahmen ergriffen werden müssen. Das nun angekündigte Wasserentnahmeverbot soll dazu beitragen, die Ökosysteme zu schützen, teilt die Untere Wasserbehörde abschließend mit.
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