Gerät der Mieter eines im Rahmen des sogenannten "cash & drive"-Modells vermieteten Pkw in Zahlungsrückstand, stellt die Selbstabholung des Autos durch den Vermieter verbotene Eigenmacht dar. Dies hat nach Auskunft der ARAG Experten das Oberlandesgericht Frankfurt am Main (OLG) jetzt entschieden. Veräußere der Vermieter das Fahrzeug anschließend, sei er zum Wertersatz verpflichtet. Er schulde zudem Nutzungsentschädigung für einen angemessenen Zeitraum, teilte das OLG mit (Az.: 2 U 165/21).
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