Die IHK Saarland setzt sich mit 21 weiteren Organisationen der Wirtschaft für die Einführung der Gesellschaft mit gebundenem Vermögen (GmgV) ein. Vor allem dem Mittelstand würde eine solche eigenständige neue Rechtsform helfen. Ein gemeinsames Positionspapier wurde heute (19.6.2023) in Berlin vorgestellt.

Laut Kreditanstalt für Wiederaufbau KfW stehen in Deutschland derzeit 560.000 Nachfolgen an. Nur noch weniger als die Hälfte davon gelingt in der Familie – dies oftmals auch deshalb, weil ein Verkauf an den privaten Vermögensverhältnissen möglicher Nachfolger scheitert. Insbesondere für dieses drängende Nachfolge-Problem im deutschen Mittelstand verspricht eine eigenständige neue Rechtsform Abhilfe, die Gesellschaft mit gebundenem Vermögen (GmgV). Bereits im September 2021 hatte sich die Vollversammlung der IHK Saarland für die Einführung der neuen Rechtsform ausgesprochen. Nachdem die Ampelkoalition sie als Ziel in den Koalitionsvertrag aufgenommen hatte, kam Bewegung in das Vorhaben. Die Unterzeichner des „Verbändepapiers“ fordern nun eine rasche Umsetzung und skizzieren Eckpunkte.

„Mit der GmgV könnten Unternehmen den Pool an potenziellen Nachfolgern erheblich erweitern, Gründer ohne starke Finanzkraft würden auf der anderen Seite von niedrigeren Einstiegshürden profitieren“, sagt IHK-Hauptgeschäftsführer Dr. Frank Thomé. Darüber hinaus ist die neue Gesellschaftsform für eine Gruppe von Gründern besonders interessant, die heutzutage die Start-Up-Welt immer stärker prägt. „Die GmgV sieht vor, dass Gewinne rechtsverbindlich im Unternehmen verbleiben und seiner Entwicklung dienen. Daher könnten nicht-Exit-orientierte Start-ups sowie Sozialunternehmen ihre Betriebe leichter wirtschaftlich nachhaltig aufbauen“, sagt Thomé.

Die Unterzeichner des Positionspapiers umreißen vier Eckpunkte, die für eine neue Rechtsform unabdinglich sind:

1) eine „unabänderliche Vermögensbindung“
2) ein „aktives Gesellschafterverständnis“ und die Weitergabe der Anteile zum Nennwert
3) eine Offenheit für jedwede unternehmerischen Zielsetzungen und Zwecke sowie
4) die „bestmögliche Absicherung“ der Vermögensbindung mithilfe eines Aufsichtsverbands.

Dabei machen vor allem Vermögensbindung, Aufsichtsverband und eine Weitergabe zum Nennwert die Einführung einer eigenständigen neuen Rechtsform erforderlich. Eine Eingliederung in bestehende Rechtsformen, beispielsweise im GmbH-Recht, würde eine rechtssichere Vermögensbindung nicht erlauben und dem Bedarf nicht ausreichend Rechnung tragen.

Zudem sei die Rechtsform steuerrechtlich genauso zu behandeln wie alle anderen Rechtsformen und dürfe keinesfalls als Steuersparmodell missbraucht werden können. „Die GmgV würde den Kanon der Rechtsformen ergänzen, keine andere Rechtsform ersetzen oder schlechter stellen.“ Sie fungiere dann als eine wichtige Option zur Stärkung der Vielfalt, des Wettbewerbs und der Innovationskraft.
„Wir sehen in der im Koalitionsvertrag der Bundesregierung geplanten neuen Rechtsform, der Gesellschaft mit gebundenem Vermögen (GmgV), eine große Chance für die Soziale Marktwirtschaft, für die Stärkung unabhängiger Unternehmen und damit für den Wirtschaftsstandort Deutschland“, heißt es in dem Papier.

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