Die Verhandlungsführer des Ministerrates und des Europäischen Parlamentes haben heute eine politische Einigung über die wesentlichen Änderungen zum Gesetzgebungsvorschlag der Europäischen Kommission zur Umsetzung von Basel III in der Europäischen Union (sog. „EU-Bankenpaket“) erzielt. Dies wird von den Verbänden der Deutschen Kreditwirtschaft (DK) als wichtiger Schritt für eine schnelle Verabschiedung begrüßt. "Mit Blick auf den beabsichtigten Anwendungsbeginn Anfang 2025 ist nun wichtig, dass in den technischen Arbeitsgruppen die letzten Detailfragen noch vor der anstehenden Sommerpause geklärt werden. Denn für grundlegende Änderungen der regulatorischen Vorgaben benötigen die Institute und ihre Dienstleister nach Veröffentlichung der Rechtstexte im Europäischen Amtsblatt 18 Monate Zeit, um die neuen Anforderungen umzusetzen", sagt Daniel Quinten, Mitglied des Vorstandes des Bundesverbandes der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken, dem diesjährigen Federführer der DK. 

Grundsätzlich wird aus Sicht der DK mit diesem Kompromiss eine gute Balance zwischen den europäischen Besonderheiten und den Vorgaben des Baseler Ausschusses gefunden. Dies betrifft insbesondere die Behandlung von Wohnimmobilienfinanzierungen und Unternehmen ohne externes Rating bei der Berechnung des Output-Floors, die Fortgeltung der aktuellen Eigenmittelunterlegung bei bestehenden Beteiligungen und bei Krediten in Bankengruppen und -verbünden sowie die angemessene Berücksichtigung der verschiedenen Bankenstrukturen in der Europäischen Union beim Fit and Proper Verfahren.

Mit Bedauern nimmt die DK jedoch zu Kenntnis, dass in einigen wichtigen Regelungsbereichen das Bankenpaket deutlich hinter den ursprünglichen Erwartungen zurückbleibt. Das gilt vor allem für die vorgenommenen Verschärfungen für Gewerbeimmobilienfinanzierungen, die nur geringen Verbesserungen bei den Verbriefungsregelungen und die wenigen proportionalen Erleichterungen für kleine und mittelgroße Banken und Sparkassen. Bei diesen Punkten ist es aus Sicht der deutschen Institute und ihrer Kunden erforderlich, dass bei der nächsten Überarbeitung der aufsichtlichen Regelungen Nachbesserungen vorgenommen werden.

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