In den Eckentgeltgruppen für Fachkräfte erhöht sich das Entgelt im Erwerbsgartenbau nach einem Jahr ohne Erhöhung ab 01.07.2023 um 9,65 %. Das Eckentgelt beträgt ab dem 01.07.2023 damit 15,00 €. In den Entgeltgruppen für ungelernte Arbeitnehmer wurden davon abweichende Prozentsätze vereinbart. Ab dem 01.07.2023 liegt die unterste Entgeltgruppe bei 12,25 €. Für die Friedhofsgärtnereien gilt wie bisher eine eigenständige Entgelttabelle. Auf das bisherige Eckentgelt wird der dem Erwerbsgartenbau entsprechende Erhöhungsprozentsatz angewendet, so dass ab 01.07.2023 für die Friedhofsgärtnereien ein Eckentgelt von 15,88 € gilt.
Zusätzlich wurde für Leermonate eine Einmalzahlung in Höhe von 350,00 € brutto für Vollzeitbeschäftige vereinbart, deren Zahlung im Dezember 2023 erfolgt. Für nicht ganzjährig Beschäftigte und Teilzeitbeschäftigte erfolgt die Zahlung anteilig.
„Zum Zeitpunkt der Verhandlung stand der Beschluss der Mindestlohnkommission noch aus, so dass zunächst die Laufzeit des Tarifvertrages bis Ende des Jahres vereinbart worden ist“, so Christin Haack, Hauptgeschäftsführerin Landesverband Gartenbau NRW. „Ein Termin zur weiteren Verhandlung ist bereits für November abgestimmt. Uns war es wichtig, auch in diesen herausfordernden Zeiten durch die Lohnerhöhungen den Beschäftigten unsere Wertschätzung für ihre Arbeit zu zeigen, aber auch den notwendigen Lohnabstand zwischen Fach- und Hilfskräften zu erhalten.
Ausbildungsvergütung steigt
Die Ausbildungsvergütungen betragen ab dem 1. August 2023 für das 1. Jahr 890 € (vorher 850 €), für das 2. Jahr 990 € (vorher 950 €) und für das 3. Jahr 1.200 € (vorher 1.150 €). „Wir wissen alle, dass es weiter schwierig bleiben wird Mitarbeiter und Auszubildende zu finden. Deshalb war es uns wichtig, dass die Ausbildungsvergütungen steigen, um weiterhin mit anderen Branchen mitzuhalten“, so Andreas Pellens, Vorsitzender der Tarifkommission des Landesverbands Gartenbau NRW.
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