„Wir sehen, dass ein Lieferkettengesetz aufgrund von Verstößen gegen die Menschenrechte weltweit in einigen Bereichen durchaus notwendig ist“, erläutert Johannes Ullrich, Präsident der Handwerkskammer Freiburg. „Das Handwerk bekennt sich zu menschenwürdigen Arbeitsbedingungen.“ Dass das Europäische Parlament dem Richtlinienvorschlag für ein EU-Lieferkettengesetz ohne Änderungen zugestimmt hat, sei allerdings nicht nachvollziehbar. „Es besteht nun die große Gefahr, dass die unmittelbar vom Lieferkettengesetz betroffenen Unternehmen künftig ihre Auflagen auf alle ihre Geschäftspartner übertragen, also auch auf kleine und mittlere Handwerksbetriebe, die in der Regel ausschließlich national und im europäischen Umfeld tätig sind.“ Der Schutz von Beschäftigten und Umwelt sei weltweit wichtig. „Ob das durch mehr Bürokratie in kleinen und mittleren Handwerksbetrieben erzielt werden kann, bezweifeln wir allerdings“, so Ullrich.
Dass nun europäische Lieferketten nicht grundsätzlich als risikoarm bewertet werden, sei bedauerlich. „Die EU gehört im internationalen Vergleich zu den Regionen mit den höchsten Menschenrechts- und Umweltstandards. Unsere Handwerksbetriebe sind in der Regel standortgebunden und erfüllen insofern bereits diese hohen EU-Standards bei Menschenrechten und Umweltstandards.“ Für die Betriebe bedeute diese Entscheidung des Europäischen Parlaments lediglich mehr Bürokratie und eine Schwächung ihrer Wettbewerbsfähigkeit.
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