Parken an der Ladesäule: Wer den Ladevorgang ausnutzt, um zum Dauerparker zu werden, läuft kaum Gefahr dafür bestraft zu werden. So lange der Wagen angestöpselt bleibt, wird kaum ein Ordnungsdienst ein Knöllchen schreiben. Und die Blockiergebühr setzt beispielsweise bei EnBW-Ladesäulen erst nach vier Stunden ein. Da die Strafgebühr bei 12 € gedeckelt ist, kann man sogar einen Tag an der Ladesäule stehen und parkt trotz Blockiergebühr gerade in Großstädten ausgesprochen günstig.
Blockierer abschleppen? Ein großer Ladestationenbetreiber wie EnBW sieht sich machtlos gegen Blockierer. „Verkehrswidriges Verhalten wie das Blockieren entsprechend beschilderter Ladesäulen können wir nicht ahnden, da wir nicht für die Bewirtschaftung des Parkraums verantwortlich sind. Das obliegt den jeweiligen Kommunen und ihren Ordnungsämtern“, heißt es auf der Webseite. Selbst den Abschleppdienst rufen, ist auch keine gute Idee, denn dann zahlt man das Abschleppen aus eigener Tasche – und nicht der Blockierer.
Wann ist der Ladevorgang beendet? An vielen Ladeplätzen ist das Parken „während des Ladevorgangs“ erlaubt. Dennoch ist die Dauer des Ladevorgangs nicht klar geregelt, so Michael Schulte, Fachanwalt für Verkehrsrecht, gegenüber AUTO Straßenverkehr. Klar sei: Das Auto muss an der Säule angeschlossen und der Ladevorgang gestartet sein. Trotzdem: „Die Dauer des erlaubten Parkens lässt sich ´nicht konkret bemessen, da die Länge des Ladevorgangs unterschiedlich sein kann. Ob insoweit hier kontrollierbar ist, ob der Ladevorgang überhaupt begonnen wurde oder beendet ist, kann im Einzelfall fraglich sein“, so Schulte. Deshalb sei bei eingestecktem Kabel kaum mit Sanktionen zu rechnen. Wer an einer Ladesäule parkt, zahlt normalerweise ein Bußgeld in Höhe von 55 € und kann auch abgeschleppt werden, wenn der Ordnungsdienst das für erforderlich hält.
Kabel selbst ausstöpseln: Man könnte nach offensichtlichem Ablauf des Ladevorgangs ja selbst den Stecker ziehen und, sofern die Kabellänge reicht, das eigene Auto laden. Doch Rechtsexperten warnen davor, das Ladekabel über den anderen Wagen hinüber zu legen. Zuparken könne sogar als Nötigung geahndet werden.
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