ANLEIHE CHECK: Die neue ESPG-Anleihe 2023/26 (ISIN: DE000A351VD7) hat eine Laufzeit von drei Jahren und wird mit 9,50 % p.a. verzinst. Das Emissionsvolumen beträgt 46,626 Mio. Euro. Weitere Informationen zum Umtauschangebot und den Konditionen der neuen Anleihe finden Sie hier.
„Verzögerungen bei Abwicklung des Umtausches“
Hintergrund der Verlängerung sei laut ESPG neben dem erweiterten angesprochenen Anlegerkreis zudem, dass die Kommunikation und Zustellung der Umtauschunterlagen unter anderem bei ausländischen Investoren teilweise länger dauere als erwartet. Die Verlängerung solle vor allem interessierten Anleiheinhabern, denen es aus zeitlichen Gründen bislang nicht möglich war ihre Umtauscherklärungen abzugeben, die Möglichkeit geben, noch an dem Umtauschangebot teilzunehmen. ESPG liegen demnach entsprechende weitere Interessensbekundungen zur Wahrnehmung des Umtauschangebots vor.
„Die bislang geführten Gespräche mit Anleihe-Investoren stimmen uns sehr zuversichtlich. Wir vernehmen ein großes Interesse am Umtauschangebot, da es Anlegern die Möglichkeit eröffnet, gemeinsam mit uns an den guten Wachstumsperspektiven für Science Parks in Europa zu partizipieren. Gleichwohl mussten wir feststellen, dass es aktuell bei der Abwicklung des Umtausches mit den Depotbanken und Clearstream doch zu Verzögerungen kommt. Daher ist die Verlängerung der Umtauschfrist folgerichtig“, so Ralf Nöcker, Vorstand der ESPG AG.
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Investoren-Call am 05. Juli 2023
Für Erläuterungen zum aktualisierten Umtauschangebot bietet der Vorstand der ESPG AG erneut einen Investoren-Call am Mittwoch, den 5. Juli um 15:00 Uhr MESZ, an. Die Einwahldaten dazu erhalten Interessenten auf Anfrage unter innovate@espg.space.
Hinweis: Bereits abgegebene Umtauschangebote bleiben gültig. Bestehende Anleihegläubiger, die ihre Schuldverschreibungen der Anleihe 2018/2023 umtauschen wollen, können entweder über ihre Depotbank innerhalb der Umtauschfrist verbindliche Umtauschangebote unter Verwendung des von der Depotbank zur Verfügung gestellten Formulars abgeben, oder das auf der Website der ESPG zur Verfügung gestellte Formular nutzen. Dieses Formular ist dann bei der jeweiligen Depotbank des Anleihegläubigers einzureichen.
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