„Laut Statistischem Bundesamt sind die Unfallzahlen im Zusammenhang mit E-Scootern im vergangenen Jahr deutlich gestiegen, da immer mehr Menschen solche Fahrzeuge nutzen", sagt Dipl.-Ing. Henrik Liers, Geschäftsführer Verkehrsunfallforschung an der TU Dresden GmbH. „Insbesondere Fahrten auf Bürgersteigen, Fahrten unter Alkoholeinfluss und alleinverursachte Stürze aufgrund des Kontrollverlustes über das Fahrzeug haben zu diesem Anstieg beigetragen.“
Appell an die Behörden: Verstärkte Kontrollen zur Verbesserung der Verkehrssicherheit Ein zentrales Anliegen des BVS e.V. ist es, das Bewusstsein dafür zu schärfen, dass E-Scooter Kraftfahrzeuge sind. „E-Scooter sind keine Spielzeuge, sondern elektrische Kleinstfahrzeuge, die den geltenden Verkehrsregeln unterliegen", betont Liers. „Um die eigene Sicherheit sowie die Verkehrssicherheit zu gewährleisten, ist es entscheidend, dass E-Scooter-Fahrer die Verkehrsregeln einhalten und bei der Benutzung fahrtauglich sind. Die Nutzung der Radinfrastruktur, sofern vorhanden, ist verpflichtend, während das Fahren auf dem Bürgersteig in allen Fällen untersagt ist. Ebenso ist das Fahren zu zweit nicht erlaubt.“ Um das Unfallrisiko zu reduzieren und die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer zu verbessern, empfiehlt Mobilitätsexperte und Unfallforscher Liers verstärkte Kontrollen seitens der Behörden und eine verstärkte Aufklärungsarbeit.
Rücksichtsvolle Nutzung: E-Scooter-Fahrer auf Radwegen mit max. 20 km/h Ein weiterer wichtiger Aspekt ist die rücksichtsvolle Nutzung der Verkehrs-Infrastruktur. „Das Fahren von E-Scootern auf dem Gehweg ist nicht erlaubt und stellt eine Gefahr für Passanten und auch die E-Scooter-Fahrer dar", warnt Liers. Der BVS e.V. appelliert daher an E-Scooter-Fahrer, „die für diese Fahrzeuge vorgesehenen Radwege mit der maximal zulässigen Geschwindigkeit von 20 km/h zu nutzen." Dadurch werde das Unfallrisiko reduziert, Konflikte vermieden und die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer gewährleistet.
Schwerwiegende Verletzungen bei E-Scooter-Unfällen: Tragen von Helmen empfohlen Liers warnt auch vor den schwerwiegenden Verletzungen, die bei E-Scooter-Unfällen auftreten können, insbesondere Kopfverletzungen. „Obwohl keine Helmpflicht für E-Scooter besteht", empfiehlt der Experte von der TU Dresden allen Fahrern dringend, „einen Helm zu tragen, um das Verletzungsrisiko zu minimieren und die eigene Sicherheit zu erhöhen.“ Außerdem weist Liers darauf hin, dass die Beförderung von mehreren Personen nicht erlaubt ist.
Technische Sicherheit: geprüftes Bremssystem und größere Räder sind entscheidend Aus technischer Sicht sollten die Fahrzeuge laut Liers über „ein ordnungsgemäßes Bremssystem verfügen, das mindestens die geforderte Abbremsung erreicht“. Zudem empfiehlt er, auf Modelle mit größeren Rädern zurückzugreifen, da diese die Fahrstabilität und Kontrollfähigkeit von E-Scootern erhöhen. Das Leihen oder der Erwerb von E-Scootern mit einer in Deutschland verpflichtenden ordnungsgemäßen Allgemeinen Betriebserlaubnis (ABE) ist dabei eine Grundvoraussetzung.
„Durch die Sensibilisierung der Öffentlichkeit möchten wir dazu beitragen, Unfälle zu reduzieren und die Verkehrssicherheit zu verbessern", betont Liers. „Indem wir Fahrer, Fahrzeuge und Infrastruktur gleichermaßen in den Fokus nehmen, können wir gemeinsam zu einer sicheren und verantwortungsvollen Nutzung von E-Scootern beitragen."
Mit seinem Team bei der Verkehrsunfallforschung an der TU Dresden führt Unfallforscher Liers derzeit im Auftrag der Bundesanstalt für Straßenwesen, BASt, eine Forschungsarbeit durch, die dazu beitragen soll, das allgemeine Verständnis für Sicherheitsaspekte von E-Scootern zu verbessern und die 2019 in Kraft getretene Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung (eKFV) zu evaluieren.
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