Unabhängige Untersuchungen, wie der kürzlich vorgestellte “Krankenhaus Rating Report”, zeichnen ein düsteres Bild für die Branche und verdeutlichen das Ausmaß der Bedrohung für die deutsche Krankenhauslandschaft. So hat sich die wirtschaftliche Situation der Krankenhäuser bereits im Jahr 2021 erheblich verschlechtert und ist auch in den Jahren 2022 und 2023 negativ geblieben. Der Bericht zeigt auf, dass Deutschlands Krankenhäuser bis Ende des Jahres 2023 ein Defizit von rund zehn Milliarden Euro anhäufen werden. Für 2024 ist die Prognose noch vernichtender: dem Papier zufolge sollen rund 80 Prozent der Krankenhäuser dann mit Liquiditätsschwächen kämpfen.
Die Gründe hierfür sind vielschichtig: Insbesondere die jahrelange strukturelle Unterfinanzierung der Krankenhäuser hat zur aktuellen Lage beigetragen. Gemäß den gesetzlichen Vorgaben finanzieren sich Kliniken aus der Investitionsförderung des Landes sowie aus den von den Krankenkassen getragenen Behandlungserlösen. Die landeseigene Investitionsförderung ist, trotz erheblicher Erhöhungen des Doppelhaushalts durch die Hessische Landesregierung für die Jahre 2023 und 2024, seit Jahrzehnten nicht mehr geeignet, den tatsächlichen Investitionsbedarf zu decken. Aber auch die Behandlungserlöse reichen aufgrund inflationsbedingte Preisanpassungen und unzureichender Refinanzierung von vereinbarten Tarifsteigerungen, bei weitem nicht mehr aus, um die gestiegenen Ausgaben der Krankenhäuser auch nur annähernd zu decken. Nach dem Abschluss neuer Tarife für den Öffentlichen Dienst sind für 2024 bereits weitere Kostensteigerungen von über 10 Prozent als wirksame Mehrkosten im Personalbereich absehbar.
Von der Bundespolitik beschlossene Hilfsprogramme, wie zuletzt die von der Bundesregierung angekündigten Energiehilfegelder in Höhe von sechs Milliarden Euro, können die maßgeblich durch die Energiekrise verursachte defizitäre Lage nicht vollständig ausgleichen. Hinzu kommt, dass die genannten sechs Milliarden Euro aus formalen und rechtlichen Gründen nicht an die Krankenhäuser ausgezahlt wurden. Lediglich ein Betrag in Höhe von rund 600 Mio. Euro kam, bundesweit gesehen, als Tropfen auf den heißen Stein bei den ca. 1.800 Krankenhäusern an. Die teils dramatischen Mehrkosten, wie bei Material, externen Dienstleistern, Lebensmitteln usw. treffen die Kliniken weiterhin hart, zudem steigen die Löhne und Gehälter für das Personal. Die Krankenhäuser jedoch haben keine Möglichkeit, die gestiegenen Preise weiterzugeben, da diese die gesetzlich gedeckelte Refinanzierung übertreffen.
„Eine zusätzliche Soforthilfe in Millionenhöhe ist notwendig, um ein akutes Krankenhaussterben in den nächsten Monaten zu verhindern", sagt Dr. Christian Höftberger, Präsident der HKG. „Vor der richtigen und wichtigen Krankenhausreform geht es um das akute Überleben der Gesundheitsanbieter. Eine Reform kann nur erfolgreich durchgeführt werden, wenn zum Reformieren noch Leistungsanbieter übriggeblieben sind. Diese brauchen eben jetzt akut eine entsprechende Unterstützung."
Der Anteil der insolvenzgefährdeten Kliniken erreicht ein noch nie dagewesenes Hoch und hat das Potenzial, die klinische Infrastruktur in die Knie zu zwingen.
Prof. Dr. Steffen Gramminger, Geschäftsführender Direktor der HKG, sagt: „Die Situation ist derart kritisch, dass ich die flächendeckende Gesundheitsversorgung in unserem Land in naher Zukunft ernsthaft gefährdet sehe. Ich bin fassungslos ob der Gleichgültigkeit, die die Bundesregierung und der Bundesgesundheitsminister der drohenden Insolvenzwelle entgegenbringen. Damit gefährden sie die Patientenversorgung in Deutschland ernsthaft und ohne wirksame Gegenmaßnahmen zu treffen.”
„Kurzfristige Hilfsprogramme zur Überbrückung von Engpässen allein werden die Krankenhäuser nicht retten. Vielmehr brauchen wir nachhaltige Sicherheit für Krankenhausträger, Beschäftigte aber auch für Patientinnen und Patienten. Diese können wir nur gewinnen, wenn wir ein verlässliches und auf lange Sicht ausgelegtes Finanzierungssystem haben. Das wird dauern, weil es ein riesiges Projekt ist. Die vom Bundesgesundheitsminister eingeleiteten Reformen werden an der aktuellen Situation, wie wir sie jetzt erleben, in nächster Zeit nichts ändern”, so Dr. Christian Höftberger weiter.
Sozial- und Integrationsminister Kai Klose betonte die Notwendigkeit einer grundlegenden Krankenhausreform: Die Impulse der Regierungskommission weisen die Richtung, auch wenn klar ist, dass sie so nicht 1:1 umgesetzt werden kann. „Bund und Länder ringen intensiv um den besten Weg zu einer Reform, die die qualitativ hochwertige, bedarfs- und patientengerechte Krankenhausversorgung sichert. Bund und Länder sind auf gutem Weg, um zu einer Reform zu kommen, die eine qualitativ hochwertige, bedarfs- und patientengerechte Krankenhausversorgung sichert.“ Er betont, dass die Krankenhausplanung Sache der Länder sei und appelliert an den Bund, die Betriebskostenfinanzierung zu verbessern. „Ein so umfassender Transformationsprozess lässt sich ohne zusätzliches Geld während der Konvergenzphase nicht bewerkstelligen“, ist der Minister überzeugt. Hessen habe in den letzten Jahren seinen Investitionskostenanteil fast verdoppelt und liege an der Spitze der Länder.
Der heutige Protesttag dient dazu, die Ernsthaftigkeit der Lage zu verdeutlichen und so der strukturellen Unterfinanzierung der Krankenhäuser entgegenzuwirken, um weitere Krankenhausinsolvenzen und -schließungen abzuwenden sowie Verschlechterungen in der Versorgungslage vorzubeugen.
„Wir fordern die Bundesregierung daher auf, gemeinsam mit den Ländern endlich ein Vorschaltgesetz zu erlassen, das die Kliniken nachhaltig aus ihrer misslichen Lage befreit und die anhaltende wirtschaftliche Unsicherheit beseitigt. Die Politik muss sich darauf konzentrieren, eine stabile Basis für die Krankenhausfinanzierung und auch die Vergütung zu schaffen.”, so Prof. Dr. Steffen Gramminger.
Die Hessische Krankenhausgesellschaft e.V. (HKG) ist der Dachverband der Krankenhausträger in Hessen. Sie ist Interessenvertretung der Krankenhäuser in der gesundheitspolitischen Diskussion, nimmt gesetzlich übertragene Aufgaben im Gesundheitswesen wahr und unterstützt ihre Mitglieder durch individuelle Beratung. Des Weiteren nimmt sie die durch Satzung oder Vertrag übernommenen Aufgaben wahr. Die Hessische Krankenhausgesellschaft unterstützt ihre Mitglieder bei der Erfüllung ihrer Aufgaben und pflegt und fördert den Erfahrungsaustausch der Mitglieder untereinander.
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