„Mit der Verordnung sind unter anderem die Anforderungen an die Eignung, Ausbildung, Prüfung und Haltung von Assistenzhunden festgesetzt“, so Dr. Norbert Kollmer, Präsident der Landesbehörde Zentrum Bayern Familie und Soziales (ZBFS). „Zudem sieht diese eine einheitliche Kennzeichnung aller Assistenzhunde vor sowie das Ausstellen eines Lichtbildausweises für die Mensch-Assistenzhund-Gemeinschaft. Dadurch wird eindeutig nachweisbar, dass es sich um einen Assistenzhund handelt.“
Menschen mit Behinderung und Hauptwohnsitz in Bayern können ab sofort einen Antrag auf Anerkennung eines Assistenzhundes stellen. Formulare und zugehörige Hinweisblätter mit den einzureichenden Unterlagen finden Sie unter: ZBFS – Assistenzhundeverordnung (bayern.de).
Wenn der Hund eine dem Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) entsprechende Ausbildung bereits bestanden hat oder eine entsprechende Ausbildung nach dem 1. März 2023 begonnen hat und diese bis einschließlich 30. Juni 2024 erfolgreich beendet oder bereits als Hilfsmittel zur Teilhabe bzw. zum Behinderungsausgleich anerkannt ist, ist die Antragstellung bis einschließlich 31. Dezember 2025 möglich. Beginnt die Ausbildung erst nach dem 30. Juni 2023, händigt der jeweilige Prüfende ein Zertifikat und ein Abzeichen aus.
Dauerhaft bleibt die Zuständigkeit des ZBFS für bereits als Blindenführhund anerkannte oder im Ausland gem. § 12f Satz 2 BGG ausgebildete und als Assistenzhund anerkannte Tiere. Auf Antrag werden Ausweis und Abzeichen als Assistenzhund ausgehändigt.
Die Anerkennung wird befristet ausgestellt und bleibt grundsätzlich gültig, bis der Assistenzhund das zehnte Lebensjahr vollendet hat.
Umfassende Informationen und Hinweise zu Antragsvoraussetzungen sowie Kontaktmöglichkeiten finden sich auf unserer Homepage unter: ZBFS – Zentrum Bayern Familie und Soziales
Zentrum Bayern Familie und Soziales(ZBFS)
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95445 Bayreuth
Telefon: +49 (921) 605-03
Telefax: +49 (921) 605-3903
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