Menschen mit Behinderung darf der Zutritt zu öffentlichen und privaten Anlagen oder Einrichtungen wegen der Begleitung ihres Assistenzhundes nicht verweigert werden. So regelt es das Behindertengleichstellungsgesetz. Zum 1. März 2023 trat ergänzend dazu bundesweit die Assistenzhundeverordnung in Kraft. Diese regelt nun die Anerkennung von Assistenzhunden. In Bayern ist dafür die Landesbehörde Zentrum Bayern Familie und Soziales – Region Unterfranken zuständig.

„Mit der Verordnung sind unter anderem die Anforderungen an die Eignung, Ausbildung, Prüfung und Haltung von Assistenzhunden festgesetzt“, so Dr. Norbert Kollmer, Präsident der Landesbehörde Zentrum Bayern Familie und Soziales (ZBFS). „Zudem sieht diese eine einheitliche Kennzeichnung aller Assistenzhunde vor sowie das Ausstellen eines Lichtbildausweises für die Mensch-Assistenzhund-Gemeinschaft. Dadurch wird eindeutig nachweisbar, dass es sich um einen Assistenzhund handelt.“

Menschen mit Behinderung und Hauptwohnsitz in Bayern können ab sofort einen Antrag auf Anerkennung eines Assistenzhundes stellen. Formulare und zugehörige Hinweisblätter mit den einzureichenden Unterlagen finden Sie unter: ZBFS – Assistenzhundeverordnung (bayern.de).

Wenn der Hund eine dem Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) entsprechende Ausbildung bereits bestanden hat oder eine entsprechende Ausbildung nach dem 1. März 2023 begonnen hat und diese bis einschließlich 30. Juni 2024 erfolgreich beendet oder bereits als Hilfsmittel zur Teilhabe bzw. zum Behinderungsausgleich anerkannt ist, ist die Antragstellung bis einschließlich 31. Dezember 2025 möglich. Beginnt die Ausbildung erst nach dem 30. Juni 2023, händigt der jeweilige Prüfende ein Zertifikat und ein Abzeichen aus.

Dauerhaft bleibt die Zuständigkeit des ZBFS für bereits als Blindenführhund anerkannte oder im Ausland gem. § 12f Satz 2 BGG ausgebildete und als Assistenzhund anerkannte Tiere. Auf Antrag werden Ausweis und Abzeichen als Assistenzhund ausgehändigt.

Die Anerkennung wird befristet ausgestellt und bleibt grundsätzlich gültig, bis der Assistenzhund das zehnte Lebensjahr vollendet hat.

Umfassende Informationen und Hinweise zu Antragsvoraussetzungen sowie Kontaktmöglichkeiten finden sich auf unserer Homepage unter: ZBFS – Zentrum Bayern Familie und Soziales

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

Zentrum Bayern Familie und Soziales(ZBFS)
Kreuz 25
95445 Bayreuth
Telefon: +49 (921) 605-03
Telefax: +49 (921) 605-3903
https://www.zbfs.bayern.de

Ansprechpartner:
Benjamin Vrban
Pressesprecher
Telefon: +49 (921) 605-3300
Fax: +49 (921) 605-3939
E-Mail: presse@zbfs.bayern.de
Für die oben stehende Story ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel