Im Konkreten manifestiert sich dieses, in einem Schreiben an das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbrauchschutz (BMUV) dargelegte Klärungserfordernis an den materiellen Vorgaben des § 14 Absatz 2 EBV in Verbindung mit der in § 28 BBodSchV festgelegten Übergangsregelung für die erst ab 01.08.2028 notwendige Akkreditierung bzw. Ländernotifizierung der Probenahme durch Untersuchungsstellen für die Zwecke des Bodenschutzes. Für die Verbände bleibt die Frage offen und unklar, wann und für welche Zwecke diese Akkreditierungspflicht für die Probenahme wirklich greift.
Neben dem VUP haben folgende Verbände den Brief unterzeichnet:
- BDE – Bundesverband der Deutschen Entsorgungs-, Wasser- und Kreislaufwirtschaft e. V.
- BRB – Bundesvereinigung Recycling-Baustoffe e. V.
- GVSS – Gesamtverband Schadstoffsanierung e. V.
- ITVA – Ingenieurtechnischer Verband für Altlasten und Flächenrecycling e. V.
- V18 – Vereinigung der Sachverständigen und Unterstellen nach §18 BBodSchG e. V.
VUP-Mitgliedern steht der Verbändebrief auf "MeinVUPortal" zur Verfügung.
Deutscher Verband Unabhängiger Prüflaboratorien e.V. (VUP)
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10117 Berlin
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