Pfingsten steht vor der Tür. Das bedeutet in diesem wieder Jahr für viele Familien Ferien und Jahresurlaub auch im Ausland. Wer dabei mit dem Auto oder Wohnmobil unterwegs ist, sollte sich auf jeden Fall mit der Straßenverkehrsordnung des jeweiligen Landes im Ausland auskennen. Immer wieder gibt es nämlich Ärger bei Polizeikontrollen, wenn der alte graue oder rosafarbene Führerschein vorgelegt wird. Ein Textauszug einer EU-Entscheidung in der entsprechenden Landessprache schafft hier Abhilfe. Darauf weist die Verbraucherorganisation Geld und Verbraucher e. V. (GVI) hin. 

Im Pfingsturlaub mit dem Auto können bei Polizeikontrollen im Ausland Probleme drohen, wenn die alten grauen und rosafarbenen Führerscheine vorgezeigt werden. „Teilweise verhängen Polizisten sogar Bußgelder“, warnt die Verbraucherorganisation GVI. Doch nach der EU-Führerscheinrichtlinie 91/439/EWG haben sich die Mitgliedsstaaten dazu verpflichtet, die von ihnen ausgestellten Führerscheine gegenseitig anzuerkennen. Dazu zählt auch der alte graue oder rosafarbene Führerschein, zumindest noch bis zum Jahr 2033. Solange währt nämlich die Gültigkeitsfrist für die „alten Lappen“. 

Um Schwierigkeiten bei Autofahrten mit Polizeikontrollen im Pfingsturlaub zu vermeiden, sollte im Ausland ein Textauszug der EU-Entscheidung in der Landessprache, zusammen mit den Kfz-Papieren, mit sich geführt werden. Daneben gehören die grüne Versicherungskarte und der sogenannte Europäische Unfallbericht mit auf die Reise, lautet die Empfehlung der Verbraucherorganisation GVI. 

Die Texte für den alten Führerschein und Europäischen Unfallbericht, die in mehreren Sprachen abgefasst sind, können kostenlos bei der Verbraucherorganisation Geld und Verbraucher e.V. im Internet unter www.geldundverbraucher.de in der Rubrik „Gratis“ unter Kfz alter Führerschein (Auslandsreise) abgerufen werden.

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