Sex auf der Motorhaube eines fremden Autos ist vor allem dann ein Straftatbestand, wenn der Wagen nachher Schäden aufweist. Wer allerdings dafür nicht zwingend haftet, ist der Besitzer des Parkhauses, in dem der Akt stattfand. Im betreffenden Fall forderte der Kläger Schadenersatz, nachdem er seinen Wagen bei der Abholung aus dem Parkhaus mit Dellen und Kratzern vorfand. Die Überwachungskameras gaben Auskunft über die Entstehung des Schadens: Zwei Personen hatten die Motorhaube für sexuelle Aktivitäten genutzt. Da sie nicht zu identifizieren waren, klagte der Autobesitzer gegen das Parkhaus – erfolglos: Der Betreiber kann laut ARAG Experten nicht verpflichtet werden, die Videos ständig zu verfolgen. Und da das Liebesspiel lediglich neun Minuten dauerte, die als Unterbrechung der Aufsicht absolut im Rahmen liegen, sei ihm keine Pflichtverletzung vorzuwerfen, so die Richter (Landgericht Köln, Az.: 21 O302/22). 
Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

ARAG SE
ARAG Platz 1
40472 Düsseldorf
Telefon: +49 (211) 9890-1436
Telefax: +49 (211) 963-2850
http://www.arag.de

Ansprechpartner:
Jennifer Kallweit
Pressereferetnin
Telefon: +49 (211) 9633115
Fax: +49 (211) 9632220
E-Mail: jennifer.kallweit@arag.de
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel