Der Mandant von CLLB Rechtsanwälte hatte mehrere Jahre über eine deutschsprachige Webseite der Beklagten an Online-Glücksspielen teilgenommen und dabei rund 30.000 Euro verloren. Allerdings waren öffentliche Glücksspiele im Internet in Deutschland bis zum 1. Juli 2021 laut Glücksspielstaatsvertrag grundsätzlich verboten. „Unserem Mandanten war das Verbot nicht bekannt. Der Betreiberin des Online-Casinos musste hingegen klar gewesen sein, dass ihr Glücksspielangebot in Deutschland illegal war. Wir haben daher für unseren Mandanten die vollständige Rückzahlung seines Verlustes verlangt“, sagt Rechtsanwalt István Cocron.
CLLB Rechtsanwälte hat schon für zahlreiche Mandanten Geld von Online-Casinos zurückgeholt und hatte auch am Landgericht Bonn Erfolg. Nach § 4 Abs. 4 Glücksspielstaatsvertrag war das Veranstalten und Vermitteln öffentlicher Glücksspiele in Deutschland verboten. Da die Beklagte gegen dieses Verbot verstoßen habe, seien die geschlossenen Spielverträge mit dem Kläger von Anfang an nichtig gewesen. Daher habe der Kläger Anspruch auf die vollständige Rückzahlung seiner Verluste, so das Gericht.
Sinn und Zweck des Verbots aus dem Glücksspielstaatsvertag sei die Bekämpfung der Spielsucht und der Jugendschutz. Dieses Ziel würde konterkariert, wenn die geschlossenen Spielverträge trotz des Verbots als wirksam angesehen würden und die Anbieter der illegalen Glücksspiele das Geld behalten dürften, führte das Gericht weiter aus.
Dem Rückforderungsanspruch des Klägers stehe auch nicht entgegen, dass er selbst gegen ein gesetzliches Verbot verstoßen habe. Er habe glaubhaft dargelegt, dass er keine Kenntnis von dem Verbot hatte und die Beklagte habe auch nicht das Gegenteil bewiesen, so das LG Bonn.
„Das Verbot aus dem Glücksspielstaatsvertrag wurde zwar zum 1. Juli 2021 etwas gelockert. Das gilt jedoch nicht rückwirkend. Zudem müssen die Anbieter über eine in Deutschland gültige Lizenz verfügen, was nach wie vor häufig nicht der Fall ist. Spieler haben daher gute Chancen, ihren Verlust zurückzuholen“, so Rechtsanwalt Cocron.
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CLLB Rechtsanwälte steht für herausragende Expertise auf dem Gebiet des Zivilprozessrechts. Die Ausarbeitung und erfolgreiche Umsetzung einer zielführenden Prozessstrategie ist nicht nur in Großverfahren mit mehreren hundert Geschädigten ein entscheidender Faktor. Auch komplexe Einzelverfahren gerade mit internationalem Bezug können nur durch den Einsatz spezifischer Erfahrung und detaillierter Sach- und Rechtskenntnis optimal geführt werden. Unsere Anwälte verfügen über langjährige Erfahrung vor Gerichten in der gesamten Bundesrepublik. Die Kanzlei CLLB Rechtsanwälte wurde im Jahr 2004 in München gegründet und konnte sich durch zahlreiche Erfolge in aufsehenerregenden Verfahren bereits nach kurzer Zeit etablieren. Beinahe zwangsläufig war deshalb die Erweiterung der Repräsentanz mit Eröffnung eines weiteren Standortes in der Bundeshauptstadt Berlin im Jahr 2007. Neben den vier Gründungspartnern István Cocron, Steffen Liebl, Dr. Henning Leitz und Franz Braun, deren Anfangsbuchstaben für die Marke "CLLB" stehen, sind mit Alexander Kainz 2008 und Thomas Sittner 2017 zwei weitere Partner für den Mandantenerfolg verantwortlich. Mittlerweile vertreten dreizehn Rechtsanwälte von CLLB die rechtlichen Interessen ihrer Mandanten. Sie sind dabei vorwiegend auf Klägerseite tätig und machen für sie Schadensersatzforderungen geltend. Das heißt kurz zusammengefaßt: Wir können Klagen.
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