Erstmalig erhalten Gartenbauunternehmen in Nordrhein-Westfalen eine staatliche Förderung für eine Absicherung witterungsbedingter Risiken im Freiland für Zierpflanzen, Baumschule, Stauden, Gemüse sowie Obst- und Weinbau. „Die Folgen des Klimawandels bekommen wir schon jetzt zu spüren. Hagel, später Frost, Sturm und Starkregen nehmen zu. Mit dieser Hilfe zur Selbsthilfe, mit der unsere europäischen Nachbarn schon seit Jahren ihre Unternehmen fördern, wird nicht nur mehr Wettbewerbsgerechtigkeit erzeugt, sondern ist eine konkrete Unterstützung zur Existenzsicherung gartenbaulicher Betriebe für den Erhalt regionaler Produktion. Wir sind deshalb sehr froh, dass wir unsere verbandspolitische Forderung nach Unterstützung für unserer Gärtnerinnen und Gärtner mit einer Förderung zur Mehrgefahrenversicherung mit dem NRW-Landwirtschafts- und Finanzministerium nicht nur konstruktiv erörtern konnten, sondern nun auch auf unsere Initiative hin nun konkret umgesetzt wird“, so Eva Kähler-Theuerkauf, Präsidentin des Landesverbands Gartenbau NRW.

Gefördert werden Kleinst-, kleine oder mittlere Unternehmen im Gartenbau und in der Landwirtschaft mit höchstens 80 Prozent der Versicherungssumme. „Schade ist dabei, dass die Fristen für die Anträge mit dem 15.5. sehr kurzfristig gesetzt sind. Wir konnten aber erreichen, dass alle Nachweise und Nachträge zum Antrag bis zum 30.06.2023 nachgereicht werden können. Auch sieht NRW für die Förderung in 2023 eine Bagatellgrenze von 2.000 Euro vor, die das NRW-Zuwendungsrecht vorschreibt. Dabei spielen gerade kleine und Kleinstunternehmen eine wichtige Rolle in der regionalen Produktion und sollten daher auch in den Genuss der Förderung kommen“, so Christin Haack, Hauptgeschäftsführerin des Landesverbands Gartenbau NRW.  

Einzelheiten zu den Förderrichtlinien sowie Anträge sind auf der Internetseite der Landwirtschaftskammer NRW zu finden unter www.landwirtschaftskammer.de/foerderung/laendlicherraum/mgv/index.htm

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