Gefördert werden Kleinst-, kleine oder mittlere Unternehmen im Gartenbau und in der Landwirtschaft mit höchstens 80 Prozent der Versicherungssumme. „Schade ist dabei, dass die Fristen für die Anträge mit dem 15.5. sehr kurzfristig gesetzt sind. Wir konnten aber erreichen, dass alle Nachweise und Nachträge zum Antrag bis zum 30.06.2023 nachgereicht werden können. Auch sieht NRW für die Förderung in 2023 eine Bagatellgrenze von 2.000 Euro vor, die das NRW-Zuwendungsrecht vorschreibt. Dabei spielen gerade kleine und Kleinstunternehmen eine wichtige Rolle in der regionalen Produktion und sollten daher auch in den Genuss der Förderung kommen“, so Christin Haack, Hauptgeschäftsführerin des Landesverbands Gartenbau NRW.
Einzelheiten zu den Förderrichtlinien sowie Anträge sind auf der Internetseite der Landwirtschaftskammer NRW zu finden unter www.landwirtschaftskammer.de/foerderung/laendlicherraum/mgv/index.htm
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