Mit der „Industrienorm Kleingebäude“ hat der Tiny House Verband den aktuellen Stand der Technik für Tiny Houses und andere kleine Gebäude beschrieben. Die Norm versteht sich als Grundlage für die Herstellung verschiedener Kleingebäude, indem sie die wichtigsten Anforderungen für eine verantwortungsvolle Bauweise regelt. Dies sind in erster Linie sicherheitstechnische, andere technische und baubiologische Anforderungen sowie die gesellschaftlich vereinbarten Kriterien zur Nachhaltigkeit.

Bei der Erstellung der „Industrienorm Kleingebäude“ wurde darauf geachtet, dass sämtliche interessierten Kreise – Vertreter der Wirtschaft, Normenanwender, Interessensvertretung/Verband, Wissenschaft und Forschung sowie Prüfstellen und Vertreter des Baurechts – in dem Normengremium mitwirkten. Die Norm wurde im Konsens erarbeitet; die Formulierung der einzelnen Anforderungen und Bestimmungen wurden jeweils von allen Mitgliedern des Normengremiums einstimmig verabschiedet.

Ziel des herausgebenden, bundesweit operierenden Tiny House Verbands war es, den aktuellen Stand der Technik verantwortungsvoll zu recherchieren und zu einem Gesamtwerk zusammenzufassen. Es war die erklärte Absicht der Autorinnen und Autoren, mit der vorliegenden Norm Anforderungen an eine Mindestqualität im Bauwesen so aufzustellen, dass bei der Erfüllung dieser ein vereinfachtes Verfahren bei Bauantrag und -genehmigung wahrscheinlicher wird.

Erhältlich ist die Norm bei Laible Verlagsprojekte, wo auch das Magazin „Kleiner Wohnen“ herausgegeben wird. Sie ist als PDF oder gedruckt für EUR 69,– (ggf. zzgl. Versand) erhältlich.

Zum Bezug der Norm: https://shop.verlagsprojekte.de  

Zum Tiny House Verband e. V.: https://www.tiny-house-verband.de 

Der Tiny House Verband und die Norm

Der Tiny House Verband mit Sitz in Karlsruhe versteht sich als bundesweit agierende Interessensvertretung für Unternehmen und Vereine, die sich mit Planung, Herstellung, Vertrieb und Ansiedlung von Kleinstgebäuden wie Tiny Houses, Modulbauten oder Wohncontainer beschäftigen. Der Verband ist als eingetragener Verein organisiert, wurde 2019 gegründet und vertritt aktuell über 50 Mitglieder.

An der Erstellung der Norm waren 13 Autorinnen beteiligt, die mit ihren Unternehmen und Institutionen (Industriebetriebe, Tiny-House-Hersteller, Beratungsunternehmen, Verbandsvorsitzende, Rechtsanwaltskanzlei) selbst Mitglied beim Tiny House Verband sind. Geleitet wurde das Gremium durch Martin Zeller, einen externen Experten für Normung.

Der aufwendige Prozess wurde durch die Mitgliedsbeiträge und Spenden der Vereine finanziert. Ein besonderer Dank geht an die Vereine Tinyhouses Region Stuttgart e. V., Tiny Houses Karlsruhe e. V., Tiny House Lechrain e.V., Tiny House Bielefeld e. V., tinyhouse FREISING e. V.

Über Laible Verlagsprojekte

Der Tiny House Verband mit Sitz in Karlsruhe versteht sich als bundesweit agierende Interessensvertretung für Unternehmen und Vereine, die sich mit Planung, Herstellung, Vertrieb und Ansiedlung von Kleinstgebäuden wie Tiny Houses, Modulbauten oder Wohncontainer beschäftigen. Der Verband ist als eingetragener Verein organisiert, wurde 2019 gegründet und vertritt aktuell über 50 Mitglieder.

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

Laible Verlagsprojekte
Zum Eichelrain 3
78476 Allensbach
Telefon: +49 (7533) 98300
Telefax: +49 (7533) 98301
http://www.verlagsprojekte.de/

Ansprechpartner:
Johannes Laible
Telefon: +49753398300
E-Mail: info@verlagsprojekte.de
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel