Rund um den Ticketkauf
Mit einem Ticketkauf geht man einen verbindlichen Kaufvertrag ein – unabhängig davon, ob die Leistung in Anspruch genommen wird. Vertragspartner ist meist der Veranstalter, der auch auf dem Ticket steht, und nicht Vorverkaufsstelle, Online-Händler oder gar Künstler. Daher raten die ARAG Experten, einen genauen Blick auf das Rücktrittsrecht in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) zu werfen. Hier könnten beispielsweise Ausnahmen im Krankheitsfall geregelt sein. Ein Anspruch darauf besteht andernfalls nicht, hier sind Kunden auf die Kulanz des Veranstalters angewiesen. Das gleiche gilt bei Online-Tickets: Das beim Online-Kauf grundsätzlich bestehende Widerrufsrecht gilt laut ARAG Experten nicht für den Kauf von Eintrittskarten für Veranstaltungen an einem festen Termin oder in einem bestimmten Zeitraum.
Das heißt nicht zwangsläufig, dass die Karte verfallen muss. Denkbar wäre es nämlich, die eigene Karte rechtzeitig an jemand anderen weiterzugeben oder sie zu verkaufen. In diesem Fall sollten allerdings vorher die vertraglichen Regelungen des Veranstalters studiert werden, da sich hieraus Hindernisse ergeben könnten, wie z. B. bei personalisierten Tickets, die in der Regel nicht an andere Personen weitergegeben oder verkauft werden dürfen.
Ticket-Such-Service
Jetzt noch schnell eine Karte fürs längst ausgebuchte Bruce Springsteen-Konzert im Juni in Düsseldorf? Fast unmöglich! Doch es gibt Anbieter, die sich auf die Suche nach verfügbaren Tickets machen, die Karte sogar personalisieren und pünktlich liefern. Die Service-Gebühren für diesen Suchdienst variieren je nach Anbieter und Künstler. Die ARAG Experten weisen darauf hin, dass der Betrag auch bei Nichterfüllung des Auftrags gezahlt werden muss, das Risiko liegt also beim Kunden. Darüber hinaus verbieten viele Bands und Künstler den gewerblichen Weiterverkauf ihrer Tickets.
Tickets kaufen – aber sicher
Ob über soziale Medien, die Musikfachpresse oder über Newsletter des Künstlers: Wer sich rechtzeitig über Auftritte seines Lieblingskünstlers informiert, kann sich teure Vermittler und Zwischenhändler sparen. Darüber hinaus raten die ARAG Experten, Eintrittskarten möglichst nur über seriöse Portale oder den Veranstalter selbst zu kaufen. So hat man im Zweifelsfall zumindest einen Ansprechpartner. Wer unbedingt über inoffizielle Ticketwebseiten an Konzertkarten kommen möchte, sollte einen Blick in die Bewertungen werfen. Dort könnte es bereits Hinweise auf unseriöse Praktiken geben.
Gut versichert ins Musik-Vergnügen
Unabhängig vom Festival-Besuch, aber unbedingt sinnvoll für das Musik-Event ist laut ARAG Experten vor allem eine private Haftpflichtversicherung. Sie schützt vor dem finanziellen Ruin, wenn mal etwas schiefläuft und man die Schuld am Dilemma trägt. Das kann bestenfalls das Handy des Kumpels sein, das einem aus der Hand rutscht und auf dem Boden zerschellt oder die vergessene Zigarette, die sämtliches Inventar in Brand setzt. Vor allem aber sichert eine Privathaftpflicht auch Personenschäden ab, z. B. wenn jemand schwer verletzt wird und bleibende Schäden davonträgt. Ohne Versicherung würde der Verursacher ein Leben lang dafür zahlen.
Darüber hinaus kann eine Auslandsreisekrankenversicherung sinnvoll sein, wenn das Festival im Ausland stattfindet. Diese Versicherung übernimmt die Kosten für eine notwendige ärztliche Behandlung vor Ort und zahlt – falls nötig – den Rücktransport. Vor allem, wenn das Festival im außereuropäischen Ausland stattfindet, wie z. B. das Coachella Music and Arts Festival in Kalifornien, USA, ist eine Auslandsreisekrankenversicherung wichtig. Ansonsten besteht das Risiko, auf Behandlungskosten und Rücktransport sitzen zu bleiben.
Sicherheit für Festivalbesucher
Ähnlich wie die Code-Frage in Bars und Clubs „Ist Luisa hier?“ gibt es einen versteckten Hinweis auf Festivals und Konzerten. Wie verbreitet der Code allerdings ist, lässt sich nicht so genau feststellen. Die Frage „Wo geht’s nach Panama?“ soll Festivalbesucher schützen und unauffällig aus der Gefahrenzone bringen, wenn die belästigt werden oder sich in einer anderen Notfall-Situation befinden. Der Satz kann an alle Mitwirkenden des Festivals gerichtet werden, wie z. B. Sicherheitskräfte, Sanitäter oder Gastronomie-Personal. Einige Festivals haben auch Frauen-Areale eingerichtet, in denen Männer keinen Zutritt haben, oder Safe-Spaces (sichere Orte), aus denen bestimmte Personengruppen ausgeschlossen werden.
Wildpinkeln und Sex tabu!
Wenn das Bier fließt und die Blase drückt, ist es vor allem für die Herren ein verlockender Gedanke, sich einfach hinter dem nächsten Gebüsch zu erleichtern. Doch die ARAG Experten weisen darauf hin, dass Wildpinkeln kein Kavaliersdelikt ist und als Ordnungswidrigkeit mit einem hohen Bußgeld geahndet werden kann.
Teuer kann es auch für Sex-lustige Konzert-Besucher werden, denn auch bei Sex in der Öffentlichkeit handelt es sich um eine Ordnungswidrigkeit, die nach Auskunft der ARAG Experten mit einer Geldbuße von bis zu 1.000 Euro geahndet werden kann.
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