Gemeinsam mit einem Bündnis aus über dreißig Organisationen hat der Deutsche Juristinnenbund e.V. (djb) heute vor dem Kindergarten des Bundestags der Bundestagsvizepräsidentin Petra Pau Leitplanken für eine Reform des Abstammungsrechts übergeben. Das geltende Abstammungsrecht verwehrt Kindern queerer Eltern den zweiten Elternteil. Es diskriminiert zudem weibliche, trans, inter und nicht-binäre Personen als Elternteile. Im Koalitionsvertrag ist eine Reform vereinbart, die Ampelregierung ist aber bisher nicht tätig geworden. Dazu erklärt Prof. Dr. Maria Wersig, Präsidentin des djb: „Die Diskriminierung im Recht der Eltern-Kind-Zuordnung muss dringend beseitigt werden. Wir zeigen mit den Leitplanken, wie die Rechtslage unverzüglich verbessert werden kann und dass dabei nicht einmal große Eingriffe in das bestehende Recht erforderlich sind.“

Der djb hat bereits mehrfach darauf hingewiesen, dass die geltende Rechtslage nicht nur Frauen in gleichgeschlechtlichen Partnerschaften, sondern auch ihre Kinder massiv benachteiligt. Die heute überreichten Leitplanken, die in gemeinsamer Initiative des djb, der Initiative Nodoption, der Bundesarbeitsgemeinschaft Schwule Juristen (BASJ) und des Lesben- und Schwulenverbandes e.V. (LSVD) erarbeitet wurden, sind Vorschlag und Aufforderung an die Gesetzgebung, die im Koalitionsvertrag vereinbarte Reform endlich auf den Weg zu bringen. Die Leitplanken berücksichtigen die vielfältigen Familienkonstellationen und enthalten konkrete Vorschläge, die schnell und ohne großen Aufwand umsetzbar sind.

Es ist höchste Zeit, das Abstammungsrecht zu reformieren. Auch nach sechs Jahren „Ehe für Alle“ sind Kinder lesbischer, bisexueller, trans, inter und nichtbinärer Elternteile auf das behördliche und gerichtliche Verfahren der Stiefkindadoption verwiesen, um rechtliche Eltern ihres eigenen Kindes zu werden. Die geltende Rechtslage diskriminiert Kinder und Eltern, indem sie – allein auf Grund des Geschlechts und der sexuellen Identität der Eltern – Familien die rechtliche Absicherung verwehrt. Dem Bundesverfassungsgericht liegen bereits sechs Verfahren vor, mit denen die Verfassungswidrigkeit des Abstammungsrechts beklagt wird. Es gibt mehrere Petitionen mit insgesamt über 80.000 Unterschriften, die eine unverzügliche Abstammungsrechtsreform fordern.

Auch innerhalb der Ampelregierung scheint im Grundsatz kein Dissens zu bestehen. Sie hat im Koalitionsvertrag eine umfassende Reform des Abstammungs- und Familienrechts zur besseren rechtlichen und gesellschaftlichen Absicherung von queeren Familien versprochen. Das Bündnis hofft, dass die Leitplanken den nunmehr letzten Auslöser dafür geben, das Vorhaben in die Tat umzusetzen.

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