„Mobil Telefonieren mit unbegrenztem Datenvolumen“ – heutzutage ein vermeintlich normales Werbeversprechen, wenn da nicht das Kleingedruckte eines namhaften Anbieters gewesen wäre. Laut ARAG Experten schrieben dessen Allgemeine Geschäftsbedingungen nämlich einschränkend vor, dass der Internettarif ausschließlich mit mobilen Geräten genutzt werden durfte. Ausdrücklich ausgenommen war die Nutzung des Tarifs für stationäre LTE-Router (oder auch 4G-Router), mit denen es ebenfalls möglich ist, beispielsweise zu Hause eine Internetverbindung über das Mobilfunknetz herzustellen und darüber alle Geräte zu nutzen. Doch die Klausel verstößt gegen eine Verordnung der Europäischen Union: Seit 2015 dürfen Nutzer gemäß „Enderätewahlfreiheit“ (Artikel 3 Absatz 1 Satz 1 VO (EU) 2015/2120) frei entscheiden, mit welchen Geräten sie ihre Tarife nutzen wollen (Az.: III ZR 88/22).
Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Pressemitteilung des BGH .
Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

ARAG SE
ARAG Platz 1
40472 Düsseldorf
Telefon: +49 (211) 9890-1436
Telefax: +49 (211) 963-2850
http://www.arag.de

Ansprechpartner:
Jennifer Kallweit
Pressereferetnin
Telefon: +49 (211) 9633115
Fax: +49 (211) 9632220
E-Mail: jennifer.kallweit@arag.de
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel