Gewalt am Arbeitsplatz tritt in vielen Formen auf: von Bedrohungen, Belästigungen und Beleidigungen bis hin zu körperlichen Angriffen und sexuellen Übergriffen. Die Gewalt kann dabei zum Beispiel von Kundinnen und Kunden oder Patientinnen und Patienten ausgehen. Einige Beschäftigtengruppen sind dem Risiko externer Gewalt deutlich stärker ausgesetzt als andere Branchen. So waren vierzig Prozent der in den letzten fünf Jahren (bis 2021) gemeldeten Gewaltunfälle am Arbeitsplatz dem Gesundheits- und Sozialwesen zuzuordnen. Weitere Berufsgruppen mit hohem Fallaufkommen sind zum Beispiel Beschäftigte im öffentlichen Personenverkehr oder Beschäftigte in Justiz- und Sozialbehörden. Ein erster Schritt zu mehr Sicherheit ist die Gefährdungsbeurteilung. Darin dokumentieren Arbeitgebende systematisch für jede Tätigkeit und jeden Arbeitsplatz, welche Formen der Gewalt drohen und welche Sicherheitsmaßnahmen getroffen werden können. Die gesetzliche Unfallversicherung bietet hier gezielte Unterstützung und gibt branchenspezifische Hinweise zur Prävention.
Sofern eine Belästigung oder ein tätlicher Übergriff sich infolge der Beschäftigung ereignet und somit ein Arbeitsunfall vorliegt, erhalten die Betroffenen Leistungen zur Heilbehandlung und Rehabilitation. Bei psychischen Verletzungen bietet die Unfallversicherung zeitnah psychotherapeutische Unterstützung an.
Neben der externen Gewalt gibt es Formen interner Gewalt wie Mobbing am Arbeitsplatz. Betroffene leiden häufig an massiven psychischen Gesundheitsbeeinträchtigungen und verlieren ihr Vertrauen in die soziale Umwelt. Wie können Betriebe vorbeugen? Ein wichtiges Zeichen an die Belegschaft ist eine kompromisslose Haltung gegen Gewalt. Führungskräfte sollten signalisieren, dass sie Gewalt nicht akzeptieren und Vorfälle nicht tatenlos hinnehmen. Auch zu diesem Thema bietet die Unfallversicherung Beratung und Informationen an. Sie unterstützt zum Beispiel mit entsprechenden Arbeitsmaterialien den Aufbau einer gewaltfreien Präventionskultur im Betrieb.
Hintergrund
Mit der Ratifizierung des "Übereinkommens über die Beseitigung von Gewalt und Belästigung in der Arbeitswelt" der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) verpflichtet sich die Bundesregierung, "das Recht einer jeder Person auf eine Arbeitswelt ohne Gewalt und Belästigung" zu achten, zu fördern und zu verwirklichen. (Artikel 4.1)
Weitere Informationen
- Audio-Podcast
- Prävention der DGUV
- Eskalation verhindern: So beugen Führungskräfte Gewalt am Arbeitsplatz vor – Pressemitteilung vom 22.09.2021
- Keine Gewalt gegen Einsatz- und Rettungskräfte – Pressemitteilung vom 20.12.2021
- Keine Denkverbote in Diskussion um Gewalt gegen Rettungskräfte – Pressemitteilung vom 03.01.2023
- "Mobbing" in der DGUV Publikationsdatenbank
- "Gewalt" in der DGUV Publikationsdatenbank
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