Anlässlich der Ausschussanhörung im Gesundheitsausschuss des Deutschen Bundestages zum Gesetzentwurf zur Unterstützung und Entlastung in der Pflege (Pflegeunterstützungs- und –entlastungsgesetz – PUEG) betont Christine Vogler, Präsidentin des Deutschen Pflegerats e.V. (DPR):

„Der Deutsche Pflegerat ist erschüttert darüber, dass die notwendigen und längst ausstehenden Reformen politisch weiterhin nicht angepackt werden. Es droht der Zusammenbruch der Versorgungsstrukturen in Deutschland, da die Akteur*innen im erheblichen Maße nicht mehr ihren Auftrag sicherstellen können. Gleichzeitig macht die Politik trotz Pflegekrise einfach weiter wie bisher.

Weder die Pflegebedürftigen und deren Pflegepersonen und erst recht nicht die beruflich Pflegenden und ihre Arbeitgeber*innen profitieren nachhaltig von dem vorliegenden Gesetzesentwurf.

Der einseitige Blick auf die Finanzierbarkeit durch Anheben der Beiträge zur Pflegeversicherung und die geringen Anpassungen der Leistungen sind keine Lösungen, um den Herausforderungen in der Pflege entgegenzutreten. Die dringend erforderliche Neustrukturierung insbesondere der beruflichen Pflege wird in die Zukunft verschoben.

Der Gesetzentwurf bietet keine Lösungen dafür, wie das, was vor Ort mehr an Leistungen und Unterstützung dringend benötigt wird, auch geleistet werden kann. Politisch wird ausgeblendet, welcher finanzielle Druck auf den Pflegebedürftigen und den Pflegepersonen lastet.

Der Deutsche Pflegerat fordert die Politik auf, das finanzielle Pokern um die Pflegereform aufzugeben, um endlich tragfähige und zukunftsfähige Rahmenbedingungen zur Sicherstellung der pflegerischen Versorgung zu schaffen. Anderenfalls rast die pflegerische Versorgung in einem hochentwickelten Land wie Deutschland auf eine humanitäre Katastrophe zu.

Längst sind Bettenschließung im Krankenhaus, Insolvenzen von stationären Pflegeeinrichtungen und Einschränkungen von Kapazitäten in den ambulanten Pflegediensten im Alltag spürbar. Die grundgesetzlich garantierte unantastbare Würde der Menschen, die auf medizinische und pflegerische Hilfen angewiesen sind, kann nicht mehr sichergestellt werden. Gleichzeitig führen der Fachkräftemangel und die Unvereinbarkeit von Pflege und Beruf zu einem Teufelskreis, der zu einem verheerenden Schaden des gesellschaftlichen Zusammenhalts führt.

Eine schnelle und spürbare qualitative Verbesserung der pflegerischen Versorgung und deren Sicherung ist möglich, wenn jetzt endlich die Handlungsautonomien der beruflich Pflegenden gestärkt und die Bedingungen für Pflegepersonen verbessert werden.“

Die Stellungnahme des Deutschen Pflegerats e.V. (DPR) zum Gesetzentwurf zur Unterstützung und Entlastung in der Pflege (Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz- PUEG) liegt der Anlage bei.

Über Deutscher Pflegerat e.V. – DPR

Der Deutsche Pflegerat e.V. wurde 1998 gegründet, um die Positionen der Pflegeorganisationen einheitlich darzustellen und deren politische Arbeit zu koordinieren. Darüber hinaus fördert der Zusammenschluss aus 18 Verbänden die berufliche Selbstverwaltung. Als Bundesarbeitsgemeinschaft des Pflege- und Hebammenwesens und Partner der Selbstverwaltung im Gesundheitswesen vertritt der Deutsche Pflegerat heute die insgesamt 1,2 Millionen Beschäftigten der Pflege. Über die berufliche Interessensvertretung hinaus ist der Einsatz für eine nachhaltige, qualitätsorientierte Versorgung der Bevölkerung oberstes Anliegen des Deutschen Pflegerats.

Präsidentin des Deutschen Pflegerats ist Christine Vogler. Vize-Präsidentinnen sind Irene Maier und Annemarie Fajardo.

Mitgliedsverbände:

Arbeitsgemeinschaft christlicher Schwesternverbände und Pflegeorganisationen e.V. (ADS); AnbieterVerband qualitätsorientierter Gesundheitspflegeeinrichtungen e.V. (AVG); Bundesverband Lehrende Gesundheits- und Sozialberufe e.V. (BLGS); Bundesverband Geriatrie e.V. (BVG); Bundesverband Pflegemanagement e.V.; Deutscher Hebammenverband e.V. (DHV); Berufsverband Kinderkrankenpflege Deutschland e.V. (BeKD); Bundesfachvereinigung Leitender Krankenpflegepersonen der Psychiatrie e.V. (BFLK); Deutscher Berufsverband für Pflegeberufe e.V. (DBfK); Deutsche Gesellschaft für Endoskopiefachberufe e.V. (DEGEA); Deutsche Gesellschaft für Fachkrankenpflege und Funktionsdienste e.V. (DGF); Deutsche Gesellschaft für Pflegewissenschaft e.V. (DGP); Deutscher Pflegeverband e.V. (DPV); Initiative Chronische Wunden e.V. (ICW); Katholischer Pflegeverband e.V.; Verband der Schwesternschaften vom Deutschen Roten Kreuz e.V. (VdS); Verband für Anthroposophische Pflege e.V. (VfAP) und Verband der Pflegedirektorinnen und Pflegedirektoren der Universitätskliniken und Medizinischen Hochschulen Deutschlands e.V. (VPU).

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