Sozialwahl: Stimmabgabe noch bis zum 31. Mai möglich
Anlässlich der aktuell stattfindenden Sozialwahl appellierte Heinemann an alle wahlberechtigten BARMER-Mitglieder, die ihre Stimme noch nicht abgegeben hätten, ihr demokratisches Recht auf Mitbestimmung zu nutzen. Sie könnten damit über die Zusammensetzung des aus 30 ehrenamtlichen Mitgliedern bestehenden Verwaltungsrates entscheiden. Die Wahlunterlagen seien allen Wahlberechtigten bis Ende April per Post zugestellt worden. Die Stimmabgabe sei noch bis zum 31. Mai möglich. Entscheidend sei, dass der Stimmzettel bis zu diesem Stichtag bei der BARMER einginge. Die Stimmabgabe sei in diesem Jahr so einfach wie nie zuvor. Denn neben der Briefwahl hätten die Mitglieder erstmalig die Möglichkeit, sich auch online per PC, Tablet oder Smartphone an der Wahl des neuen Versichertenparlamentes zu beteiligen.
Mehr zur Sozialwahl bei der BARMER unter: www.barmer.de/sozialwahl.
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