„Dem Gesetz mangelt es an ausreichendem Mieterschutz und sozialer Abfederung, da nur in Ausnahmefällen geringere Kosten als bisher auf die Mieterinnen und Mieter abgewälzt werden können. Weiterhin gilt, am Ende zahlt die Investition in die Heizung allein der Mieter bzw. die Mieterin über die Modernisierungsmieterhöhung“, kritisiert Dr. Melanie Weber-Moritz, Bundesdirektorin des Deutschen Mieterbundes.
Der Deutsche Mieterbund unterstützt das Ziel, 65 Prozent erneuerbare Energien beim Einbau von neuen Heizungen ab 2024 gesetzlich festzulegen, wenn gleichzeitig die Sozialverträglichkeit gesetzlich verbindlich für alle Mieterinnen und Mieter sichergestellt wird. Zudem müssen verpflichtende Vorgaben für den Heizungstausch auch die zukünftigen Heizkosten der Mieter im Blick behalten. Der vorliegende Entwurf adressiert diese Ziele nur ansatzweise und weist zu viele Ausnahmen auf.
„Der Gesetzesentwurf schützt Mieterinnen und Mieter weder vor Mieterhöhungen in Folge des Heizungsaustausches, noch vor hohen Heizkosten nach der Umstellung auf erneuerbare Energien. Bei der Umsetzung der Wärmewende ist es unerlässlich, dass die Heizkosten für Mieter nach der Sanierung sinken. Diesem Anspruch wird der Gesetzesentwurf nicht gerecht“, so Weber-Moritz.
Der Deutsche Mieterbund warnt davor, dass viele Mieterinnen und Mieter mit den Kostensteigerungen des Heizungsaustausches allein gelassen werden. Rund 80 Prozent aller Wohnungen werden mit Öl und Gas beheizt, daher ist ein Großteil der Mieterhaushalte von den Regelungen des Gebäudeenergiegesetzes betroffen.
„Wenn die Bundesregierung in den nächsten Jahren 80 Prozent der 40 Millionen Heizungen in Deutschland auf erneuerbare Energien umstellen will, dann braucht es dafür umfassende Reformen beim Mietrecht und eine echte soziale Flankierung. In der Politik scheint das Verständnis darüber zu fehlen, wer energetische Sanierungen in der Realität eigentlich bezahlt und dass hohe Heizkosten auch nach dem Heizungsaustausch möglich sind. Hier muss die Ampel dringend nachbessern, sonst werden am Ende die Mieterinnen und Mieter im Stich gelassen“, fordert Weber-Moritz.
Bei den verpflichtenden Vorgaben zum Austausch der Heizung müssen insbesondere auch die zukünftigen Energiekosten der Mieterinnen und Mieter im Blick behalten werden. Mieter:innen drohen hohe Heizkosten, wenn z.B. teurer Wasserstoff eingesetzt oder ineffiziente Wärmepumpen durch den Vermieter eingebaut werden.
„Die im Entwurf vorgesehen Regelungen zur Begrenzung der Energiekosten sind unzureichend. Das wird viele Mieterinnen und Mieter, die heute schon von ihren Wohnkosten überlastet sind, an ihre finanziellen Grenzen bringen. Eine grundlegende Reform der Modernisierungsumlage, bezahlbare Energiepreise nach dem Heizungswechsel und ausreichende und zielgerichtete Förderung für alle von ihren Wohnkosten überlasteten Haushalte sind nötig. Hier muss noch deutlich nachbessert werden, gerade auch außerhalb des Gebäudeenergiegesetzes“, fordert Dr. Melanie Weber-Moritz, Bundesdirektorin des Deutschen Mieterbundes.
Unsere Stellungnahme zur Reform des GEG finden Sie hier.
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