Um Reisen nach Südkorea im "Visit Korea Year 2023-24" zu erleichtern, und somit die Wiederbelebung der Tourismusbranche zu unterstützen, wurde die verpflichtende elektronische Reisegenehmigung K-ETA (Korea Electronic Travel Authorization) vom 1. April 2023 bis 31. Dezember 2024 vorübergehend für Staatsbürger aus 22 Ländern, darunter Deutschland und Österreich, ausgesetzt. Zuvor genehmigte K-ETA bleiben bis zu ihrem Ablaufdatum gültig.

Die koreanische Regierung verlangt seit dem 1. September 2021 die elektronische Reisegenehmigung K-ETA für Touristen aus 122 Ländern. Staatsbürger der Länder, die visumfrei in Korea einreisen können, müssen vor der Einreise ein K-ETA beantragen. Ohne K-ETA darf man weder ins Flugzeug noch ins Schiff nach Korea einsteigen. Die Ausstellung des K-ETA Zertifikats kostet normalerweise 10.000 KRW (ca. 7-8 EUR). Die Website ist auf Englisch verfügbar.

(www.k-eta.go.kr)

□ Länder/Regionen, die für eine vorübergehende K-ETA-Aussetzung berechtigt sind

    (ab 1. April 2023)

Asien (5 Länder/Regionen)

Hongkong, Japan, Macao, Singapur, Taiwan

Amerika (2 Länder/Regionen)

Kanada, USA (inkl. Guam)

Europa (13 Länder/Regionen)

Belgien, Dänemark, Deutschland, Finnland, Frankreich, Italien, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Spanien, Schweden, Vereinigtes Königreich

Ozeanien (2 Länder/Regionen)

Australien, Neuseeland

□ K-ETA erforderliche Länder/Regionen

    (ab 1. April 2023)

Asien (12 Länder/Regionen)

Bahrain, Brunei Darussalam, Israel, Kasachstan, Katar, Kuwait, Malaysia, Oman, Saudi-Arabien, Thailand, Türkei, Vereinigte Arabische Emirate

Amerika (30 Länder/Regionen)

Argentinien, Bahamas, Barbados, Brasilien, Chile, Costa Rica, Dominica, Dominikanische Republik, Ecuador, El Salvador, Entigoboda, Grenada, Guatemala, Haiti, Honduras, Jamaika, Kolumbien, Mexiko, Nicaragua, Panama, Paraguay, Peru, Saint Kitts Nevis, Saint Lucia, Saint Vincent Grenadine, Suriname, Trinidad-Tobago, Uruguay, Venezuela

Europa (28 Länder/Regionen)

Albanien, Andorra, Bosnien, Bulgarien, Estland, Griechenland, Herzegowina, Irland, Island, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Monaco, Montenegro, Portugal, Rumänien, Russland, Schweiz, Serbien, Slowakei, Slowenien, Tschechische Republik, Ungarn, Vatikan, Zypern

Ozeanien (11 Länder/Regionen)

Fidschi, Kiribati, Marshallinseln, Mikronesien, Nauru, Neukaledonien, Palau, Salomonen, Samoa, Tonga, Tuvalu

Afrika (8 Länder/Regionen)

Eswatini, Botswana, Lesotho, Marokko, Mauritius, Seychellen, Südafrika, Tunesien

Weitere Informationen

Begleitend zum „Visit Korea Year 2023-24“ wurden ein neues Logo, Motto und Brand Identity geschaffen, die das Marketing auch visuell unterstützen. Mit einem Schriftzug im Hanbok-Muster und dem traditionellem koreanischen Hut „gat“ als Deko-Element soll eine kreative Brücke zwischen der jahrtausendealten Geschichte und Koreas aktuellem Status als Trendsetter geschlagen werden. Das dazugehörige Motto lautet: „Ride the Korean Wave“.

Die „100 K-Culture Tourism Events“ wurden von 17 Regionalregierungen und privaten Experten in den Bereichen Kultur, Kunst, Sport, Tourismus auf Grund ihres Programms und gestellten Anforderungen vorgeschlagen und durch ein zweites abschließendes Prüfungskomitee ausgewählt.

Genauere Informationen zu den „100 K-Culture-Tourism Events“ gibt es auf der offiziellen Seite für das „Visit Korea Year“: https://www.visitkoreayear.kr/

Event-Highlights im Frühling (Auswahl)

Suncheonman International Garden EXPO 2023 – 01.Apr. – 31. Okt. 2023

Die Internationale Gartenausstellung in Suncheon soll einen neuen Meilenstein der nachhaltigen Städteentwicklung in Korea setzen. Gezeigt werden unter anderem der „Ocheon Green Square“, Koreas erster Wasserspeicher, der in einen Garten umgewandelt wurde, und „Green Island“, das Mensch und Natur vor das Auto stellt.  Weitere Highlights sind der „Garden Stay“, der Barfußpfad „Earthing Road“ und der „Secret Garden“.

Gwangju Biennale "Soft and weak like water" –  07. Apr. – 09. Juli 2023

Die Gwangju Biennale, gestartet im September 1995 in der Stadt Gwangju in Südkorea, ist die erste Biennale zeitgenössischer Kunst Asiens. Sie wurde im Gedenken an den Geist des zivilen Aufstands von 1980 gegen die Unterdrückung der Demokratisierungsbewegung von Gwangju gegründet und präsentiert eine globale Sicht der zeitgenössischen Kunst.

Boseong Grünteefestival –  29. Apr. – 07. Mai 2023

Die Teeplantagen in Boseong sind der größte Produzent von grünem Tee in Korea. Um die koreanische Teekultur zu feiern, wird hier jedes Jahr das Boseong-Grünteefestival eröffnet, das sich zu einer beliebten Attraktion unter in- und ausländischen Besuchern entwickelt hat. Auf dem Festival können Besucher selbst Teeblätter pflücken, grünen Tee zubereiten, die traditionelle Teeetikette erlernen oder an weiteren Programmen wie dem Herstellen einer Grüntee-Kerze oder dem natürlichen Färben mit Grüntee etc. teilnehmen.

Yeon Deung Hoe Lotuslanternenfestival –  Seoul 19. Mai – 21. Mai 2023

Yeon Deung Hoe ist eine buddhistische Veranstaltung zu Buddhas Geburtstag (8. April nach dem Mondkalender), bei der Laternen beleuchtet werden, um Buddha um Glück zu bitten. Die Geschichte des Festivals geht bis auf das Vereinigte Silla zurück und ist über die Goryeo- und Joseon-Zeit bis heute erhalten geblieben. Seit der Buddhismus in Korea eingeführt wurde, ist Yeon Deung Hoe eine wichtige kulturelle Veranstaltung, die den Staat und die Bevölkerung vereint. Auch heutzutage finden an Buddhas Geburtstag verschiedene Veranstaltungen mit Laternen statt.

Informationen über Korea gibt es auch auf www.visitkorea.or.kr (Deutsch) oder über die Telefonnummer der Koreanischen Zentrale für Tourismus in Frankfurt unter +49 (0)69 23 32 26. Hier kann auch Informationsmaterial wie deutschsprachige Reiseführer oder Landkarten bestellt werden. Korea ist auch auf Facebook aktiv unter „VisitKoreaDE“ und auf Instagram unter „koreatourismus“.

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

Korea Tourism Organization
Stiftstr. 2
60313 Frankfurt am Main
Telefon: 069233226
Telefax: +49 (69) 2535-19
http://visitkorea.or.kr

Ansprechpartner:
Stephanie Nickel
PR
Telefon: +49 (69) 2332-26
Fax: +49 (69) 2535-19
E-Mail: ktopr@euko.de
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel