In wenigen Wochen hatte ein Glücksspieler mehr als 50.000 Euro im Online-Casino verzockt. Nun dürfte ihm ein großer Stein vom Herzen gefallen sein, denn CLLB Rechtsanwälte hat das Geld für ihn am Landgericht Kempten zurückgeholt. Das Gericht entschied mit Urteil vom 17. April 2023, dass die beklagte Betreiberin des Online-Casinos den Verlust ersetzen muss, da sie nicht über die erforderliche Lizenz für ihr Angebot von Online-Glücksspielen in Deutschland verfügte und daher keinen rechtlichen Anspruch auf das Geld habe.

Zahlreiche Gerichte haben inzwischen entschieden, dass Online-Casinos den Spielern ihren Verlust erstatten müssen. Hintergrund ist, dass das Veranstalten und Vermitteln von öffentlichen Glücksspielen im Internet in Deutschland bis zum 01. Juli 2021 weitgehend verboten war. „Da die Anbieter der Online-Glücksspiele gegen dieses Verbot verstoßen haben, sind die geschlossenen Spielverträge nichtig und die Spieler können ihr verloren geglaubtes Geld zurückverlangen“, erklärt Rechtsanwalt István Cocron, CLLB Rechtsanwälte.

Das Urteil des LG Kempten reiht sich in diese Entscheidungen ein. In dem Fall hatte der Spieler zwischen Februar und Juli 2020 über eine deutschsprachige Webseite der Beklagten an Online-Glücksspielen teilgenommen und dabei unterm Strich 50.250 Euro verloren. Der Kläger wusste nicht, dass es sich um illegale Glücksspiele handelte. „Da die Betreiberin des Online-Casinos nicht über eine in Deutschland gültige Lizenz für ihr Angebot von Online-Glücksspielen verfügte, haben wir für unseren Mandanten die Rückzahlung seines Verlusts verlangt“, so Rechtsanwalt Cocron.

Das LG Kempten bestätigte den Rückzahlungsanspruch des Spielers. Die Beklagte habe mit ihrem Angebot gegen das Verbot von Online-Glücksspielen gemäß § 4 Abs. 4 Glücksspielstaatsvertrag verstoßen. Die geschlossenen Verträge mit dem Kläger seien daher nichtig. Somit habe die Beklagte keinen rechtlichen Anspruch auf die Spieleinsätze und müsse den Verlust vollständig erstatten, so das Gericht.

Zweck des Verbots aus dem Glücksspielstaatsvertrag sei die Suchtprävention bzw. der Gesundheitsschutz. Es diene dem Schutz der Spieler vor suchtfördernden, ruinösen oder betrügerischen Erscheinungsformen des Glücksspiels. Dieses Ziel könne aber nicht erreicht werden, wenn die abgeschlossenen Spielverträge als rechtswirksam anerkannt werden und die Betreiber der illegalen Online-Glücksspiele das Geld behalten könnten, machte das Gericht deutlich. Zudem habe die Beklagte auch nicht dargelegt, dass dem Kläger das Verbot bekannt war.

„Das Verbot aus dem Glücksspielstaatsvertrag wurde zwar zum 1. Juli 2021 etwas gelockert. Das gilt jedoch nicht rückwirkend. Zudem müssen die Anbieter über eine in Deutschland gültige Lizenz verfügen, was nach wie vor häufig nicht der Fall ist. Spieler haben daher gute Chancen, ihren Verlust zurückzuholen“, so Rechtsanwalt Cocron.

Mehr Informationen: https://www.onlinecasino-geld-zurueck.de/

Über CLLB Rechtsanwälte Cocron, Liebl, Leitz, Braun, Kainz Partnerschaft mbB

CLLB Rechtsanwälte steht für herausragende Expertise auf dem Gebiet des Zivilprozessrechts. Die Ausarbeitung und erfolgreiche Umsetzung einer zielführenden Prozessstrategie ist nicht nur in Großverfahren mit mehreren hundert Geschädigten ein entscheidender Faktor. Auch komplexe Einzelverfahren gerade mit internationalem Bezug können nur durch den Einsatz spezifischer Erfahrung und detaillierter Sach- und Rechtskenntnis optimal geführt werden. Unsere Anwälte verfügen über langjährige Erfahrung vor Gerichten in der gesamten Bundesrepublik. Die Kanzlei CLLB Rechtsanwälte wurde im Jahr 2004 in München gegründet und konnte sich durch zahlreiche Erfolge in aufsehenerregenden Verfahren bereits nach kurzer Zeit etablieren. Beinahe zwangsläufig war deshalb die Erweiterung der Repräsentanz mit Eröffnung eines weiteren Standortes in der Bundeshauptstadt Berlin im Jahr 2007. Neben den vier Gründungspartnern István Cocron, Steffen Liebl, Dr. Henning Leitz und Franz Braun, deren Anfangsbuchstaben für die Marke "CLLB" stehen, sind mit Alexander Kainz 2008 und Thomas Sittner 2017 zwei weitere Partner für den Mandantenerfolg verantwortlich. Mittlerweile vertreten dreizehn Rechtsanwälte von CLLB die rechtlichen Interessen ihrer Mandanten. Sie sind dabei vorwiegend auf Klägerseite tätig und machen für sie Schadensersatzforderungen geltend. Das heißt kurz zusammengefaßt: Wir können Klagen.

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

CLLB Rechtsanwälte Cocron, Liebl, Leitz, Braun, Kainz Partnerschaft mbB
Liebigstraße 21
80538 München
Telefon: +49 (89) 552999-50
Telefax: +49 (89) 552999-90
http://www.cllb.de

Ansprechpartner:
István Cocron
Rechtsanwalt
Telefon: +49 (30) 28878960
Fax: +49 (30) 288789620
E-Mail: kanzlei@cllb.de
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel