Ab dem 14. April 2023 werden auf den Ringbahnlinien S41 und S42 der Berliner S-Bahn mehr Fahrzeuge und längere Züge eingesetzt. Das Land Berlin hat bei der S-Bahn Berlin GmbH stufenweise mehr Kapazität bestellt und bietet den Fahrgästen mehr Platz und bessere Qualität. Mit dem Einsatz längerer Züge und neuer Fahrzeuge investieren die Länder Berlin und Brandenburg in konkrete Maßnahmen als Beitrag zur Verkehrswende.

Konkret werden ab 14. April 2023 im Rahmen der 4. Betriebsstufe des Verkehrsvertrages Teilnetz Ring (SBR-VV) die planmäßig die Züge der sogenannten Stammzuggruppen der Linien S41 und S42 von 6-Wagen-Zügen auf 8-Wagen-Züge verstärkt und erhalten damit 33 Prozent mehr Platzkapazität. Die Stammzuggruppen bilden das Grundangebot der Ringlinien mit einem 10-min-Takt im Tagesverkehr und einem 15-min-Takt im Nachtverkehr.

Dabei kommen Neufahrzeuge der Baureihe BR 484 zum Einsatz. Die Fahrgäste auf dem S-Bahn-Ring profitieren so vom höheren Qualitätsniveau, u.a. durch Klimatisierung und bessere Fahrgastinformation, wie sie bereits die Fahrgäste auf den Linien S46, S47 und S8 genießen können.

Soweit darüber hinaus weitere Neufahrzeuge der Baureihe 484 in den kommenden Wochen bereits vorzeitig zur Verfügung stehen, wird die S-Bahn Berlin GmbH diese auch bereits auf den sogenannten Tageszuggruppen der Linien S41 und S42, die das Verkehrsangebot der beiden Ringlinien zu den nachfragestarken Zeiten auf einen 5-min-Takt verdichten, zum Einsatz bringen und dort sukzessive einen Teil der Züge ebenfalls von 6 Wagen auf 8 Wagen verstärken.

Die planmäßige Umsetzung der 4. Betriebsstufe wurde durch die trotz schwieriger Rahmenbedingungen zuverlässige Produktion der erforderlichen Anzahl von Neufahrzeugen durch das Herstellerkonsortium Stadler/Siemens und deren Bereitstellung für den Betriebseinsatz durch die S-Bahn Berlin GmbH sichergestellt.

Im Oktober 2023 werden dann mit der Umsetzung der 5. Betriebsstufe des SBR-VV auf den Ringlinien S41 und S42 ausschließlich Neufahrzeuge eingesetzt und damit die Inbetriebnahme von Neufahrzeugen im Rahmen des SBR-VV abgeschlossen sein.

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