„Der Milchmarkt ist gekippt, die Zeichen stehen auf Sturm,“ so charakterisiert der Vorstand der MEG Milch Board Albert Pröpster die aktuelle Lage. Nachdem einige Molkereien die Auszahlungspreise drastisch gesenkt haben und andere ihrem Beispiel gefolgt sind, steuert der Milchmarkt auf die nächste Krise zu. Milcherzeugungskosten, die in den letzten Jahren nach Berechnungen der MEG Milch Board im Bundesdurchschnitt bei 47 Cent pro Kilogramm liegen – und in Süddeutschland sogar bei 55 Cent pro Kilogramm – können nicht durch die aktuellen Auszahlungspreise gedeckt werden. Umso wichtiger ist es nun gegenzusteuern, um zu verhindern, dass das Höfesterben weiter angeheizt wird und weitere Betriebe aufgeben müssen.

Hauptgrund für die Verwerfungen sind die gestiegenen Milchmengen bei gleichzeitig sinkender Nachfrage. Jetzt wäre es also höchste Zeit, einzugreifen, nachdem die ersten Signale ignoriert wurden. Konkret heißt das: Die Politik kann das Instrument des freiwilligen Lieferverzichts gegen Entschädigung nutzen. Die praktische Umsetzung geschieht durch die Reduzierung der Milchliefermengen gegen einen finanziellen Ausgleich. Genau das sieht Art. 219a der Gemeinsamen Marktordnung (GMO) vor. Und genau das wird in der „Münchner Milchmarkt-Erklärung“ gefordert, die anlässlich des „Münchner Milchgipfels“, zu dem die Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen in den Bayerischen Landtag zahlreiche landwirtschaftliche Verbände aus dem Milchbereich eingeladen hatte, vorgestellt wurde.

Die MEG Milch Board unterstützt diese Erklärung vollumfänglich und bekräftigt die Aufforderung an die Bundesregierung, sich bei der EU umgehend und mit Nachdruck für eine sofortige Freischaltung des freiwilligen Lieferverzichts gegen Entschädigung einzusetzen. Der freiwillige Lieferverzicht würde dazu beitragen, den in Schieflage geratenen Milchmarkt wieder ins Gleichgewicht zu bringen, wie das mit genau diesem Instrument in der Milchkrise 2015/16 eindrucksvoll gezeigt wurde.

Für die langfristige Planungssicherheit – sowohl für Milcherzeuger als auch für Molkereien – setzt sich die MEG Milch Board ergänzend zu den genannten Instrumentarien, darüber hinaus für die vertragsgebundene Milchvermarktung ein, denn diese kann dazu beitragen, dass die für den Erhalt der Betriebe notwendigen Einkommen der Milcherzeuger auf dem Milchmarkt erwirtschaftet werden können. Die dafür notwendige nationale Umsetzung in Deutschland kann auf der Basis des bereits vorhandenen europäischen Art. 148 GMO erfolgen.

Die MEG Milch Board begrüßt auch den Ansatz in der Münchner-Milchmarkt-Erklärung, dass die zukünftigen Aufgaben, die auf die Milcherzeuger zukommen, nicht mit einer verwässerten Branchenorganisation bestehend aus mehreren Ebenen bewältigt werden können, sondern dass die Milcherzeuger hier als eigenständige Branchenorganisation anerkannt werden müssen. „Damit könnten die Milcherzeuger dann auch adäquat auf Marktveränderungen reagieren und gebündelt ihre Produktion anpassen. Das bringt Stabilität in den Milchmarkt und stärkt zusätzlich die Planungssicherheit.

Pröpster stellt klar: „Wenn die Politik weiter Milchviehhaltung in Deutschland wünscht, muss sie jetzt tätig werden und die in der Münchner Milchmarkt-Erklärung geforderten Maßnahmen hinsichtlich Art. 219 GMO unverzüglich auf EU-Ebene in die Umsetzung bringen und ergänzend dazu auf nationaler Ebene die Umsetzung des Art. 148 in Angriff nehmen.“ 

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

MEG Milch Board w.V.
Stresemannstraße 24
37079 Göttingen
Telefon: +49 (551) 507649-0
Telefax: +49 (551) 507649-10
http://www.milch-board.de

Ansprechpartner:
Ute Zöllner
Telefon: +49 (551) 50764911
E-Mail: u.zoellner@milch-board.de
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel