In dieser Woche stimmt der Bundestag über das Gesetz zur Förderung eines inklusiven Arbeitsmarkts ab, das unter anderem eine Erhöhung der Ausgleichsabgabe vorsieht. Die Aktion Mensch begrüßt, dass dem Thema damit auf politischer Ebene die Relevanz beigemessen wird, die ein inklusiver Arbeitsmarkt für die gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit und ohne Behinderung in unserer Gesellschaft haben sollte. Gleichzeitig betont die Sozialorganisation, dass gesetzlich festgelegte Sanktionen nicht die alleinige Lösung sind, solange sich die grundsätzliche Offenheit und Beschäftigungsbereitschaft der Unternehmen nicht ändert. 

„Mehr als jedes vierte Unternehmen in Deutschland kommt seiner Pflicht zur Beschäftigung von Menschen mit Behinderung nicht nach. Vor diesem Hintergrund erachten wir eine Sanktionierung als notwendig“, kommentiert Christina Marx, Sprecherin der Aktion Mensch. „Wir erhoffen uns von der Erhöhung der Ausgleichsabgabe, dass sie sich positiv auf die Beschäftigungszahl von Menschen mit Behinderung auswirkt. Doch ohne eine drastische Verstärkung der Inklusionsbemühungen der Unternehmen ist die Ungleichheit auf dem Arbeitsmarkt nicht aufzuheben.“ 

Auch das aktuelle Inklusionsbarometer Arbeit der Aktion Mensch – eine Studie, die bereits seit zehn Jahren den Stand der Inklusion auf dem ersten Arbeitsmarkt analysiert und bewertet – zeigt: Wirklicher Fortschritt scheitert insbesondere an der Beschäftigungsbereitschaft der Unternehmen. So sind Menschen mit Behinderung doppelt so häufig von Arbeitslosigkeit betroffen wie Menschen ohne Behinderung. Zusätzlich ist nahezu die Hälfte aller Arbeitslosen mit Behinderung mindestens ein Jahr ohne Beschäftigung und somit langzeitarbeitslos.  

Ein möglicher Grund für die mangelnde Beschäftigungsbereitschaft: Immerhin 41 Prozent der Betriebe, die mindestens eine Person mit Behinderung beschäftigen, kennen die staatlichen Förderungsmöglichkeiten nicht. Dabei können Unternehmen finanzielle Zuschüsse erhalten, wenn sie Arbeitsplätze an Menschen mit Behinderung vergeben. Das Gesetz zur Förderung eines inklusiven Arbeitsmarkts, über das in dieser Woche nun entschieden wird, sieht weiterhin einen niedrigschwelligeren Zugang zu Hilfsmitteln vor, die viele Menschen mit Behinderung in ihrem Arbeitsalltag nutzen. „Die Möglichkeiten – und damit auch die Chancen – sind da. Sie müssen von den Unternehmen allerdings auch genutzt werden“, resümiert Christina Marx.

Hintergrundinformationen zur Situation der Inklusion auf dem Arbeitsmarkt 

Gerne steht Ihnen unsere Sprecherin Christina Marx für ein Gespräch zur Verfügung.  

Über den Aktion Mensch e.V.

Die Aktion Mensch ist die größte private Förderorganisation im sozialen Bereich in Deutschland. Seit ihrer Gründung im Jahr 1964 hat sie mehr als fünf Milliarden Euro an soziale Projekte weitergegeben. Ziel der Aktion Mensch ist, die Lebensbedingungen von Menschen mit Behinderung, Kindern und Jugendlichen zu verbessern und das selbstverständliche Miteinander in der Gesellschaft zu fördern. Mit den Einnahmen aus ihrer Lotterie unterstützt die Aktion Mensch jeden Monat bis zu 1.000 Projekte. Möglich machen dies rund vier Millionen Lotterieteilnehmer*innen. Zu den Mitgliedern der Aktion Mensch gehören: ZDF, Arbeiterwohlfahrt, Caritas, Deutsches Rotes Kreuz, Diakonie, Paritätischer Gesamtverband und die Zentralwohlfahrtsstelle der Juden in Deutschland. Seit Anfang 2014 ist Rudi Cerne ehrenamtlicher Botschafter der Aktion Mensch. www.aktion-mensch.de

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

Aktion Mensch e.V.
Heinemannstraße 36
53175 Bonn
Telefon: +49 (228) 2092-200
Telefax: +49 (228) 2092-333
https://www.aktion-mensch.de

Ansprechpartner:
Frauke Mühlinghaus
Kommunikation / PR
Telefon: +49 2282092385
E-Mail: frauke.muehlinghaus@aktion-mensch.de
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel