Als „Sternenkinder“ werden Säuglinge bezeichnet, die mit einem Geburtsgewicht von weniger als 500 g vor, während oder nach der Geburt versterben. Dazu gehören auch Embryos, die sich innerhalb des ersten Schwangerschaftsdrittels nicht weiterentwickeln, so genannte Fehlgeburten.
Betroffene Familien, deren Angehörige sowie alle Mitbürger, die Anteil nehmen möchten, sind hierzu eingeladen.
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