Die Delegiertenversammlung der Landesärztekammer Hessen hat die Hessische Landesregierung und die Hessische Krankenhausgesellschaft dazu aufgefordert, rasch Maßnahmen zur Verbesserung der Arbeitsplätze in hessischen Krankenhäusern und im öffentlichen Gesundheitsdienst zu ergreifen.

Ein Schwerpunkt dabei sei die erhöhte Attraktivität des Arbeitsplatzes im Hinblick auf Familienfreundlichkeit, um dem teilweise existenziellen Mangel an Fachärztinnen und Fachärzten im stationären Bereich entgegenzuwirken, erklärten die Delegierten   Ende März in Bad Nauheim. Noch immer sähen viele Ärztinnen und Ärzte keine ausreichende Möglichkeit, Familie und Beruf miteinander zu vereinbaren.

Die Delegiertenversammlung mahnte daher an, dass ein "Weiter so" in Bezug auf unzureichende Kinderbetreuungsplätze, nicht kompatible Öffnungszeiten der Kinderbetreuung mit Schichtdienst, fehlende Teilung von Arbeitsplätzen, unzureichende Berücksichtigung von Teilzeitkräften in der Weiterbildung, fehlende Bereitstellung von Homeoffice-Arbeitsplätzen, unzuverlässiger Dienstplanung und nur ausnahmsweise flexiblen Arbeitszeitmodellen verstärkt zur Abwanderung bis hin zur Aufgabe der klinischen Tätigkeit in hessischen Krankenhäusern und im Öffentlichen Gesundheitsdienst führen wird.

Die Delegierten forderten die hessischen Krankenhäuser und den öffentlichen Gesundheitsdienst deshalb auf, sich aktiv mit Beispielen an dem vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend initiierten Netzwerk http://www.erfolgsfaktor-familie.de zu beteiligen und eine Verbesserung der Arbeitsbedingungen in Angriff zu nehmen.

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

Landesärztekammer Hessen
Hanauer Landstraße 152
60314 Frankfurt/Main
Telefon: +49 (69) 97672-0
Telefax: +49 (69) 97672-128
http://www.laekh.de

Ansprechpartner:
Katja Möhrle
Abteilungsleiterin
Telefon: +49 (69) 97672-188
Fax: +49 (69) 97672-224
E-Mail: katja.moehrle@laekh.de
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel