Schadensersatz für Filmhuhn Sieglinde
Sieglinde war ein echter TV-Star mit enormer Fernseherfahrung und – dank zahlreicher teurer Trainingsstunden – mit außerordentlichen Fähigkeiten. Doch eines tragischen Tages fiel Huhn Sieglinde einem Hund zum Opfer, dem der Ruhm des Federviehs offenbar egal war, als er zubiss. Das TV-Sternchen pickte gerade friedlich auf dem Hof, auf dem es lebte, als der Vierbeiner den schrägen Vogel attackierte und tötete. Die Besitzerin verlangte vom Hundehalter 4.000 Euro Schadensersatz für ihr besonderes Promi-Huhn. Nachdem der Frau in erster Instanz lediglich gut 300 Euro und sogar ein Mitverschulden zugesprochen wurden, weil sie das Huhn auf einem frei zugänglichen Areal hielt, verdoppelten die Richter der nächsten Instanz den Betrag. Am Ende musste der Hundehalter nach Information der ARAG Experten 615 Euro für das Filmhuhn zahlen – 15 Euro als Kaufpreis für ein Huhn plus zehn Trainingsstunden à 60 Euro, die es gekostet hatte, Sieglinde auf die Rolle ihres Lebens vorzubereiten (Landgericht Kleve, Az.: 5 S 25/19).

Salmonellenfreie Hühner
Können Hühner und ihre Eier garantiert salmonellenfrei sein? Das behauptete zumindest ein Unternehmen, das in Dänemark einen Legebetrieb unterhielt und die Eier in Deutschland verkaufte. Auf den Eierkartons warb die Firma damit, dass die Eier von nachweislich salmonellenfreien Hühnern stammten. Doch die ARAG Experten weisen darauf hin, dass die zweiwöchige, stichprobenartige Testung der Legehennen-Herde nicht ausreicht, um die Salmonellenfreiheit aller Hühner und Eier zu gewährleisten. So kassierte die Eier-Firma auch eine Niederlage vor Gericht, weil die Richter im Werbeaufdruck eine Irreführung der Verbraucher erkannten (Oberlandesgericht Celle, Az.: 13 U 84/20).

Herumeiernde Hühner
Der Fesselballon fauchte und zischte, um an Höhe zu gewinnen. Durch fehlende Thermik fuhr er deutlich tiefer als erlaubt. Und das ausgerechnet über einen Hühnerhof. Das gackernde Geflügel geriet durch die furchterregenden Geräusche des angsteinflößenden Luftgefährts derart in Panik, dass einige der rund 20.000 Freilandhühner über den zwei Meter hohen Begrenzungszaun flüchteten; andere versuchten, sich im Stall in Sicherheit zu bringen. Doch an sämtlichen Stallöffnungen kam es durch den Massenandrang zum Stau, so dass einige Tiere fliegend gegen die Stallwand prallten. Zehn Tage später schien sich eine Art Legefrust beim Federvieh breitzumachen: Der Hühnerzüchter zählte etwa 60 Prozent weniger Eier. Da der Lege-Ausfall seiner Meinung nach in direktem Zusammenhang mit dem Heißluftballon-Ereignis stand, verlangte er knapp 26.000 Euro Schadensersatz vom Ballon-Fahrer. Doch laut ARAG Experten sahen weder der hinzugezogene Gutachter, noch die Richter einen kausalen Zusammenhang. Da ein Ei in etwa 23 Stunden gebildet und gelegt wird, sich die Legeleistung aber erst nach zehn Tagen vermindert hatte, musste es einen anderen Grund für die Lege-Apathie geben (Landgericht Osnabrück, Az.: 5 O 2657/05).

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Ist Hühnerhaltung überall erlaubt?
Die private Hühnerhaltung liegt voll im Trend, das Ei vom eigenen Huhn hat Hochkonjunktur. Doch gackernde Hühner oder womöglich noch ein krähender Hahn sind nicht überall willkommen. Daher raten die ARAG Experten, sich vor der Anschaffung der gefiederten Zweibeiner mit den Nachbarn zu verständigen. Gibt es Ärger und geht es vor Gericht, können Halter davon ausgehen, dass die Rechtsprechung auf die Nachtruhe von 19 bis acht Uhr pocht, in denen ein Hahn nicht zu hören sein darf, also im Stall bleiben müsste. Allerdings kann eine Lärmbelästigung davon abhängen, wo man wohnt. So kann der Weckruf eines Hahns um drei Uhr morgens in einem ländlichen Gebiet durchaus üblich sein und muss geduldet werden (Landgericht Kleve, Az.: 6 S 311/88). Juristisch ist gegen die private Hühnerhaltung nichts einzuwenden. Selbst in Wohngebieten ist sie erlaubt, da Hahn und Henne als Kleintiere gelten. Anders ist es in der Kleingartenanlage, wo die Tierhaltung in der Regel untersagt ist.

Gefährliche Osterdeko
Nicht nur zu Weihnachten legen Deko-Fans richtig los. Auch zu Ostern wird geschmückt, was das Zeug hält. Wenn die eigene Wohnung bereits durchgestylt ist, muss nicht selten das Treppenhaus herhalten, um auch noch den letzten Osterhasen zu drapieren. Doch die ARAG Experten raten, es mit der Deko nicht zu übertreiben, denn wird sie zur Stolperfalle, kann es teuer werden. In einem konkreten Fall stolperte eine Nachbarin über ein Osternest im Treppenhaus. Mit einem Durchmesser von 30 cm blieb im ohnehin engen Treppenhaus nur noch ein schmaler Durchgang von knapp 70 cm. Zwar trug sie eine Mitschuld, weil sie den Sturz hätte vermeiden können – immerhin war sie tagelang unfallfrei am Nest vorbei gegangen. Doch am Ende bekam sie immerhin 100 Euro Schmerzensgeld von der Nestbauerin, die mit ihrer übertriebenen Dekoration die Verkehrssicherungspflicht vor der eigenen Tür verletzt hatte (Amtsgericht Dortmund, Az.: 425 C 4188/12).

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