Die ARAG Experten weisen darauf hin, dass zum 7. April auch die letzten verbliebenen Corona-Schutzmaßnahmen wegfallen. Ab 8. April müssen also in Arztpraxen, Krankenhäusern oder Pflegeheimen keine FFP2-Masken mehr getragen werden. Zudem gibt es für Reisende keine Corona-Auflagen mehr, da die Corona-Einreiseverordnung ebenfalls zum 7. April ausläuft. Im Personenfernverkehr wurde die Maskenpflicht bereits zum 2. Februar aufgehoben und seit dem 1. März sind sowohl Beschäftigte als auch Bewohner in Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen von der Test- und Maskenpflicht befreit. Seit 1. April ist es darüber hinaus auch nicht mehr möglich, sich telefonisch krankschreiben zu lassen. Die telefonische Krankschreibung war Teil der Corona-Sicherheitsmaßnahmen. Wer an leichten Atmenwegserkrankungen litt, konnte sich per Telefon von seinem Arzt für bis zu sieben Tage krankschreiben lassen.
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