„Das lange angekündigte Gesetz zur Pflegestärkung hat endlich das Kabinett passiert. Aber seinen Namen ‚Gesetz zur Unterstützung und Entlastung in der Pflege‘ verdient es nach zahlreichen Waschgängen in den Ressortrunden nicht mehr“, kritisiert Eva M. Welskop-Deffaa, Präsidentin des Deutschen Caritasverbandes.

„Nachdem bereits der Referentenentwurf des Gesetzes all jene enttäuschte, die auf eine engagierte Umsetzung des Koalitionsvertrages gehofft hatten, ist nur noch ein Torso übriggeblieben. Unverständlich ist vor allem, dass das Entlastungsbudget für pflegende Angehörige, entgegen der Ankündigung aus dem Koalitionsvertrag, aus dem Gesetzentwurf herausgenommen wurde“, so die Caritas-Präsidentin. Bereits in der kleinen Pflegereform, die die Große Koalition am Ende der vergangenen Legislaturperiode auf den Weg gebracht hatte, waren die pflegenden Angehörigen
leer ausgegangen.Pflegende Angehörige müssen Entlastungen passgenau einkaufen könnenNicht nur die Caritas hat sich seit langem intensiv dafür eingesetzt, dass pflegende Angehörige mit dem zusammengeführten Budget Entlastungsleistungen flexibel einkaufen können, die auf ihre Situation passgenau zugeschnitten sind.Pflegegelderhöhung bleibt hinter Koalitionsvertrag zurück„Das Pflegegeld ist seit 2017 nicht erhöht worden“, so Welskop-Deffaa weiter. Seine jetzt geplante Erhöhung um 5 Prozent ist ein Schritt in die richtige Richtung, aber das bleibt deutlich hinter den Versprechen des Koalitionsvertrages zurück. Angesichts der Inflationsrate reichen 5 Prozent Steigerung nicht aus, um die Kostensteigerungen auszugleichen.Stärkung der häuslichen Pflege und faire Rahmenbedingungen
für 24-Stunden-Pflege dringend notwendigNachdrücklich kritisiert die Caritas, dass die Ampel mit dem Pflege-Gesetzentwurf keinen Schritt unternehme, faire Rahmenbedingungen für die sogenannte 24-Stunden-Pflege zu schaffen. „Stärkung der häuslichen Pflege sieht anders aus. Die Regierung lässt die osteuropäischen Haushaltshilfen in der Grauzone und die Familien pflegebedürftiger Angehöriger mit dem Thema allein.“

Hintergrund:
Noch im Referentenentwurf des Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetzes war vorgesehen, ein Entlastungsbudget zu schaffen. In diesem sollten die Leistungsbeträge der Kurzzeitpflege und der Verhinderungspflege zu einem gemeinsamen Jahresbetrag zusammengeführt werden. Diese wichtige Leistungsverbesserung wurde auf dem Weg vom Referentenentwurf zum Kabinettsentwurf gestrichen.

Im Koalitionsvertrag hieß es 2021: „Leistungen wie die Kurzzeit- und Verhinderungspflege fassen wir in einem unbürokratischen, transparenten und flexiblen Entlastungsbudget zusammen, um die häusliche Pflege zu stärken und auch Familien von Kindern mit Behinderung einzubeziehen.“ Der Barmer Pflegereport 2021 geht davon aus, dass innerhalb von 10 Jahren die Zahl der Pflegebedürftigen in Deutschland, die ausschließlich von ihren Angehörigen gepflegt werden, auf knapp 3 Millionen gestiegen sein wird, das wären rund 630 000 mehr als 2020. Sie brauchen faire Unterstützung, um ihre gesellschaftlich unverzichtbare Leistung erbringen zu können.

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