Dr. Carsten Brosda, Senator für Kultur und Medien: „Der Musikstadtfonds ermöglicht die Realisierung aufwändiger künstlerischer Konzepte gerade auch der freien Musikszene und stärkt so die Vielfalt und kulturelle Innovationskraft der Musikstadt Hamburg. Der Musikstadtfonds stellt insbesondere in solch krisenbehafteten Zeiten ein wichtiges Instrument dar, um das musikalische Leben der Stadt zu stärken und musikalische Freiräume zu ermöglichen.“
Mit dem Musikstadtfonds werden Konzeptionen und Projekte unterstützt, die einen professionellen künstlerischen Standard und eine hohe programmatische Qualität vorweisen. Musikerinnen und Musiker erhalten durch die Förderung die Möglichkeit, ihre Werke zu erarbeiten und der Öffentlichkeit zu präsentieren. Hierzu zählt insbesondere auch die Auftrittsförderung in den Sälen der Elbphilharmonie und in der Laeiszhalle.
Die Behörde für Kultur und Medien vergibt die Fördergelder einmal jährlich jeweils für den Förderzeitraum vom 1. Januar bis zum 31. Dezember des Folgejahres. Antragsberechtigt sind natürliche oder juristische Personen der Freien Musikszene. Bei der Auswahl der zu fördernden Projekte bedient sich die Behörde für Kultur und Medien der Fachkompetenz einer unabhängigen Jury.
Interessierte können sich ab dem 15.04.2023 online unter:
https://serviceportal.hamburg.de/HamburgGateway/Service/Entry/AFM-ELBFND (hier unter dem Stichwort Musikstadtfonds) bewerben.
Weitere Informationen und die neue Förderrichtlinie sind zu finden unter: www.hamburg.de/bkm/musikstadtfonds.
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